Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-02
Wortprotokoll
Herr Zanetti hat eigentlich bereits alles gesagt, was man sagen kann. Ich möchte trotzdem noch kurz zusammenfassen, worum es geht. Es ist natürlich keine einfache Vorlage. Es ist eine dreigeteilte Vorlage. Wir haben die OECD-/Europarats-Konvention auf der einen Seite. Das ist eigentlich die materielle Grundlage. Dann haben wir die multilaterale Vereinbarung, das Multilateral Competent Authority Agreement, und das Gesetz, das wir intern brauchen, um das Ganze umzusetzen. Das sehen Sie dann auf den Fahnen. Es ist gut, wenn wir das auseinanderhalten, wenn wir das dann diskutieren.
Die Grundlage des Ganzen ist also die OECD-/Europarats-Konvention, die sich bereits 1988 eigentlich mit der Transparenz im Steuerbereich auseinandergesetzt hat, und 1988 haben fünf Staaten diese Konvention unterzeichnet. Das Ganze ist dann etwas liegengeblieben bzw. nicht weitergegangen. 2009 wurde die Konvention revidiert. Sie wurde auch für Nichtmitgliedstaaten des Europarates bzw. der OECD geöffnet. Diese Änderung ist jetzt seit 2011 in Kraft. Es haben jetzt alle G-20-Staaten und auch die OECD-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Israel hat noch nicht unterzeichnet, aber eine entsprechende Absichtserklärung abgegeben. Das ist der Stand der Dinge.
Was ist in dieser OECD-/Europarats-Konvention geregelt? Dort ist geregelt, wie man den Informationsaustausch international auf drei verschiedene Arten machen kann. Was wir kennen, ist der Informationsaustausch auf Ersuchen. Das üben wir jetzt seit längerer Zeit aus. Dann ist dort auch der spontane Informationsaustausch geregelt, und es ist eine Grundlage dafür, dass man den AIA vereinbaren kann. Aber das heisst nicht, dass man bereits den AIA hat, wenn man die OECD-/Europarats-Konvention unterzeichnet.
Zum Verhältnis der drei möglichen Formen des Informationsaustausches: Sie ergänzen sich. Sie können nach einem automatischen Informationsaustausch dann auch ein Gesuch machen, wenn Sie noch nicht genügend Informationen haben. Es wird also jeweils ergänzt durch ein anderes Instrument.
Wir haben auch die Möglichkeit gehabt, Vorbehalte und Erklärungen anzubringen bezüglich dessen, was wir nicht machen wollen, was eigentlich auch Inhalt dieser Konvention wäre, nämlich beispielsweise eine gleichzeitige Steuerprüfung auf freiwilliger Basis, also im ersuchten Land und im ersuchenden Land. Die Schweiz wird diesbezüglich einen Vorbehalt anbringen. Wir wollen auch bei den Steuerprüfungen im Ausland einen Vorbehalt anbringen. Andere Staaten haben auch das übernommen. Wir wollen auch bei der Vollstreckungshilfe einen Vorbehalt anbringen, das heisst, wir machen nicht Vollstreckungshilfe für einen ersuchenden Staat, auch keine Zustellungshilfe. Das Einzige, wozu die Schweiz bereit ist und was auch im Interesse der Betroffenen ist, ist die direkte Postzustellung. Dazu sind wir bereit und haben erklärt, dass wir das unterstützen möchten. Das sind die Teile in der OECD-/Europarats-Konvention.
Die Schweiz soll ausschliesslich für die Einkommens-, Vermögens-, Gewinn-, Kapital- und Verrechnungssteuern Amtshilfe leisten; wir haben das eingeschränkt. Man könnte das auch weiter fassen, man könnte auch Verbrauchssteuern dazunehmen, das machen andere Staaten. Wir haben es auf diese Steuern eingeschränkt, die wir in der Regel auch in den Doppelbesteuerungsabkommen und in den Steuerinformationsabkommen drin haben; es ist also sehr eingeschränkt auf diese Steuerarten. Das heisst aber natürlich auch, dass wir umgekehrt nicht Amtshilfe verlangen können in den Bereichen, wo wir sie selbst nicht geben; das ist selbstverständlich reziprok.
In der OECD-/Europarats-Konvention wurde ein Standard festgelegt, ein Standard, wie man austauschen soll, wie dieser automatische Informationsaustausch zu erfolgen hat. Dieser ist in einem Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den AIA festgelegt, das ist die Mustervereinbarung. Wir haben zusammen mit anderen Staaten darum gekämpft, dass es nur ein Modell des automatischen Informationsaustausches gibt. In den Jahren 2012 und 2013 standen vier verschiedene Modelle des automatischen Informationsaustausches zur Diskussion. Das wäre für die Schweiz, aber auch für andere Staaten nicht machbar gewesen. Wir haben mit anderen zusammen zuerst im Finance Directory der G-20, dann in der OECD dafür [PAGE 1139] gekämpft, dass es einen Standard gibt. Ich denke, es ist für alle Staaten richtig, dass wir einen haben.
Das ist der eine Teil, das ist die Mustervereinbarung. Dann gibt es einen gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard: Wie soll was von wem gemeldet werden? Dann gibt es Kommentare und Präzisierungen zu dieser Mustervereinbarung und schliesslich auch noch eine Grundlage für den Informatikaustausch. Wie muss die Informatik aufgebaut sein, damit ein solcher Austausch unter den Staaten überhaupt funktionieren kann? Das sind die vier Grundelemente des AIA-Standards.
Ich habe gesagt, dass wir uns aktiv beteiligt haben; das hat Herr Ständerat Zanetti auch bereits gesagt. Wir haben hohe Ansprüche an die Einhaltung des Spezialitätsprinzips gestellt. Die Informationen, die man bekommt, dürfen nur für Steuerzwecke verwendet werden; das ist das Spezialitätsprinzip. Dazu kommen die Vertraulichkeit, der Schutz der Informationen, die Reziprozität - wir machen nur das, was wir von der anderen Seite auch bekommen, aber das, was wir von der anderen Seite bekommen, machen wir -, die zuverlässige Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten in allen Rechtsformen, das heisst die Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten auch bei Trusts. Das war hier eine grosse Frage.
Wir haben im Bundesrat die Vorgaben für den internationalen automatischen Austausch in Steuerfragen festgelegt. Das, was wir jetzt erreicht haben, entspricht auch den Vorgaben, den Eckwerten, die der Bundesrat festgelegt hat. Wir haben uns denn auch bereits 2014 bereiterklärt, den OECD-Standard, den AIA-Standard, so zu übernehmen, und haben das dem Global Forum damals entsprechend mitgeteilt. Wir haben im Bundesrat auch festgehalten, dass es bei der Umsetzung verschiedene Möglichkeiten gibt. Herr Ständerat Zanetti hat darauf hingewiesen. Wir haben jetzt auch zwei Vernehmlassungen durchgeführt, um zu zeigen, dass es verschiedene Möglichkeiten des AIA gibt. Die eine Möglichkeit ist das, was wir Ihnen, gestützt auf das Multilateral Competent Authority Agreement, auch vorlegen. Das ist ein allgemeines Abkommen, in dem geregelt ist, wie man mit jedem Staat in der gleichen Art und Weise den automatischen Informationsaustausch umsetzt. Es sind dort die Eckwerte festgelegt. Man kann das aber auch in einem bilateralen Vertrag machen oder in einzelnen Verhandlungen.
Wir haben uns entschieden, Ihnen vorzuschlagen, über ein bilaterales Abkommen den automatischen Informationsaustausch mit der EU einzuführen. Wir haben auf der anderen Seite das Multilateral Competent Authority Agreement unterzeichnet und legen es Ihnen jetzt vor. Dieses Agreement gibt dann die Grundlage, um mit den verschiedensten Staaten immer in der gleichen Art und Weise den AIA umzusetzen, das selbstverständlich immer mit einer bilateralen Aktivierung, über die Sie im Parlament immer auch diskutieren können. Es ist selbstverständlich so, dass das immer wieder ein Parlamentsgeschäft ist.
Zum AIA mit der EU haben wir die Vernehmlassung durchgeführt. Sie haben die Reaktionen gehört, Sie werden das im Parlament nächstes Jahr behandeln. Wir haben auf der anderen Seite eine mögliche bilaterale Aktivierung mit Australien vorgesehen; wir haben auch das in die Vernehmlassung gegeben. Ich kann Ihnen sagen: Die OECD-/Europarats-Konvention als Grundlage wird sehr breit unterstützt und das Multilateral Competent Authority Agreement auch noch; bei der Frage, mit wem man das dann macht, sind die Meinungen aber etwas unterschiedlich.
Zu den Grundzügen dieses Agreements: Die Umsetzungsvorlage für den automatischen Informationsaustausch ist mittlerweile von 74 Staaten unterzeichnet worden. Das Multilateral Competent Authority Agreement basiert auf einer einheitlichen Umsetzung des Standards, das habe ich bereits gesagt. Die Unterzeichnung dieses Agreements sagt noch nicht, mit wem wir dann den automatischen Informationsaustausch umsetzen. Noch einmal: Das betrifft dann die bilateralen Aktivierungen.
Grundsätzlich, das möchte ich vielleicht am Schluss noch festhalten, grundsätzlich orientiert sich dieses Umsetzungsabkommen, dieses Multilateral Competent Authority Agreement, am Fatca-Abkommen. Es ist also etwas, das gerade die Finanzbranche jetzt eigentlich kennt, also wie man diese Standards jetzt umsetzt.
Ich möchte Sie bitten, auf alle drei Vorlagen einzutreten. Ich möchte jetzt zum Gesetz in den Details noch nichts sagen. Ich gehe davon aus, dass zum Umsetzungsgesetz noch einige Diskussionen geführt werden, es gibt ja auch ein paar Anträge dazu. Zum Gesetz möchte ich mich in einer zweiten Runde äussern.
Und für Sie als Kantonsvertreter ist vielleicht noch interessant: Sämtliche Kantone und selbstverständlich auch die Finanzdirektorenkonferenz, die hier ja auch wieder gut vertreten ist, sprechen sich für diese Vorlage insgesamt aus.
[VS]
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
[VS]
[VS]
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu