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Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2002-03-05

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Vor ziemlich genau drei Jahren hat das Parlament dem Osthilfe-Rahmenkredit für die Mindestdauer von vier Jahren zugestimmt (Geschäft 98.049). Alle, die wir uns der schwierigen, langwierigen Wiederaufbau-Realitäten nach dem Auseinanderbrechen von Jugoslawien und nach dem Bosnien-Drama mit seinen Flüchtlingsströmen bewusst waren, wussten damals schon: Der Rahmenkredit ist knapp, zu knapp bemessen. Der damalige Aussenminister Bundesrat Flavio Cotti selbst sagte hier im Rat, die Summe von 900 Millionen Franken sei die unterste Grenze. Und er hielt uns vor Augen, dass diese 0,04 Prozent des Bruttosozialproduktes unter der Hälfte dessen lägen, was die EU-Staaten für den Osten leisteten. Dennoch verlangte die äussere Rechte unter Führung von SVP-Mann Walter Frey eine Kürzung des Kredites um 100 Millionen Franken oder 10 Prozent. Es erstaunt darum nicht, dass in der Nachfolge von Walter Frey nun sein Kollege Schlüer mit finanzformalistisch verpackten Argumenten die Rückweisung des beantragten Rahmenkredites, der Verlängerung und der Aufstockung verlangt. Allerdings: Konsequent à la SVP und gestützt auf ihre "Sparpapiere" wäre es, direkt einen Kürzungs- oder Ablehnungsantrag zu stellen. Aber offenbar getraut sich dies Herr Schlüer doch nicht.

Verpackt oder nicht: Die APK hat diesem "Filibusterantrag" mit 20 zu 3 Stimmen eine klare Abfuhr erteilt, und auch ich empfehle Ihnen im Namen der SP-Fraktion, das Gleiche in der gleichen Klarheit zu tun. Für uns ist plausibel und vernünftig, die Laufzeit des Rahmenkredites bis zum Ende der Gültigkeit des Bundesbeschlusses im Jahr 2004 zu verlängern und ihn aufzustocken. Es ist plausibel und vernünftig, aufs Jahr 2005 vom Bundesrat einen den dannzumaligen Realitäten und Bedürfnissen angepassten neuen Bundesbeschluss - inklusive Rahmenkredit - zu erwarten. Ob die jetzt beantragten 500 Millionen Franken allerdings wirklich ausreichen, damit die Schweiz weiterhin einen ihrer Potenz entsprechenden substanziellen Beitrag "zum Aufbau und zur Festigung der Demokratie sowie beim Übergang zur Marktwirtschaft und in deren sozialen Ausgestaltung" - gemäss dem geltenden Bundesbeschluss - leisten kann, bezweifle ich. Denn die nach 1999 erfolgten Krisen in Kosovo, in Mazedonien, in Jugoslawien und in Zentralasien, welche alle zur schnelleren Verpflichtung der 700 Millionen Franken in drei statt vier Jahren geführt haben, bleiben bestehen. Dazu kommt die ernüchternde Realität, dass sich der Transitionsprozess in den meisten unserer heutigen Schwerpunktländer viel langsamer als erwartet vorwärts bewegt.

Zwei Beispiele dazu; das erste betrifft Zentralasien. Nach dem 11. September ist die Wichtigkeit eines konsequenten Engagements in Ländern wie Kirgistan, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan - alles Mitglieder unserer Weltbank- und IWF-Stimmrechtsgruppe - nochmals unterstrichen worden. Die APK konnte dies anlässlich eines speziellen Hearings Ende September 2001 vertieft und differenziert zur Kenntnis nehmen. Bundesrat Deiss hat sich bei dieser Gelegenheit vor der Kommission auch prononciert für eine verstärkte schweizerische Unterstützung in diesen Ländern ausgesprochen. Verstärkte Unterstützung geht aber nicht ohne erhöhte Mittel.

[PAGE 50] Zum zweiten Beispiel, Bosnien: Im seit den Vereinbarungen von Dayton Ende 1995 ethnisch dreigeteilten Bosnien ist genau diese ethnische Trennung ein zentraler Behinderungsfaktor für die politische, soziale und wirtschaftliche Stabilisierung. So entspricht sechs Jahre nach Dayton das Bruttoinlandprodukt erst etwa der Hälfte des Volumens vor dem Beginn des Krieges im Jahre 1992. Eine weitere Kennziffer finden Sie unter den Wirtschaftsindikatoren in Anhang 2 der Botschaft. Bosniens offizielle Arbeitslosenquote sticht mit 40 Prozent scharf heraus - gegenüber Kroatien beispielsweise, das eine Quote von nur 13 Prozent aufweist. In die Nähe der 40 Prozent, aber immer noch mit Abstand, kommen nur Mazedonien mit rund 32 und Jugoslawien mit 30 Prozent. In allen anderen Staaten liegt die Arbeitslosigkeit unter 20 Prozent.

Wir und der Bundesrat haben zur Kenntnis zu nehmen, dass Bosnien immer noch ein herausfordernder Spezialfall ist. Bosnien wird als Staat dann eine Zukunft haben, wenn die internen ethnischen Grenzen überwunden werden können. Das heisst, dass der grösste Teil der über 500 000 intern Vertriebenen doch zurückkehren kann. Die Voraussetzung dafür ist die anhaltende, starke Präsenz der internationalen Gemeinschaft, kombiniert mit griffigen Massnahmen des EU-Stabilitätspaktes. Entscheidend für wieder gemischtes Zusammenleben sind konkrete Sicherheitsmassnahmen für Rückkehrende, Infrastrukturhilfe und vor allem das Durchsetzen rechtsstaatlicher Prinzipien. Dabei ist zentral, dass endlich die Verhaftung von Radovan Karadzic gelingt.

Wenn sich das Parlament vor drei Jahren explizit dafür ausgesprochen hat, Bosnien als Schwerpunktland aufzunehmen, dann ist heute sicher bestätigt, dass das ein richtiger Entscheid war. Ich gehe davon aus, dass dies auch der Bundesrat so sieht.

Zur Konsequenz heute: Wenn die Schweiz im Stabilitätspakt in den Schwerpunktländern ihre Unterstützung nicht nur fortführen, sondern - wie vom Bundesrat im Aussenpolitischen Bericht in Aussicht gestellt - auch verstärken will, dann sind die beantragten 500 Millionen Franken bis zum Jahre 2005 wieder äusserst knapp bemessen.

Ich habe in der Kommission deshalb zuerst auch einen Aufstockungsantrag auf 600 Millionen Franken gestellt. Ich habe aber auf einen Minderheitsantrag verzichtet, und zwar vor allem darum, weil der Bundesrat im Kredit 1999 über eine quasi stille Reserve verfügt, die 200 Millionen Franken Kreditgarantien.

Herr Bundesrat, Sie, der Gesamtbundesrat und die SP sind sich einig. Wir alle wollen unser finanzpolitisches Engagement in der Entwicklungspolitik verstärken. Darum fordere ich Sie wie bereits vor drei Jahren dazu auf, diese damals von Bundesrat Couchepin in Aussicht gestellte Souplesse wirklich walten zu lassen und diese Gelder aus dem Kreditgarantietopf für die erforderlichen Massnahmen - sei dies in Zentralasien, im Balkan oder im Kaukasus - einzusetzen. Denn sonst, Herr Bundesrat, wäre es ehrlicher - wie es damals Bundesrat Cotti getan hat -, zu sagen: Wir sind an der untersten Grenze, sorry, Zusätzliches liegt nicht drin.

Mit dem Verweis auf den Einsatz dieser 200-Millionen-Franken-Reserve der Kreditgarantien stimmt die SP-Fraktion dem Bundesbeschluss zu.