Graber Konrad · Ständerat · 2015-12-02
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst den Eindruck abwehren, dass man sich in der Kommission nicht sehr intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt habe. Der Kommission standen selbstverständlich alle Unterlagen der WAK des Nationalrates zur Verfügung, und wir haben sie im Detail studiert. Auch das erwähnte Gutachten war der Kommission bekannt. Es ist aber eine Frage der Effizienz in der Beratung, dass man nicht alles wiederkäut, wenn die Sachlage klar ist. Wie der Kommissionspräsident gesagt hat, hatten wir zuerst die Ausführungen von Herrn Stocker von der Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Er hat diese Frage als Hauptanliegen der Kantone formuliert. Er hat übrigens auch erwähnt, dass der Präsident der FDK aus terminlichen Gründen nicht anwesend sei. Es ist also nicht so, dass sich der Präsident der FDK von dieser Frage distanzieren würde. Vielleicht wird er sich ja auch hier noch zu Wort melden, falls das erforderlich sein sollte.
Wir haben uns also sehr intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt, und wir sind einhellig - nämlich mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen - zur Überzeugung gekommen, dass man hier dem Antrag bzw. dem Anliegen der FDK Folge leisten soll. Man kann hier geteilter Meinung sein. Es ist natürlich letztlich auch eine Abwägung des Aufwands. Die Kantone haben sich bei uns aber einhellig präsentiert, und es ist ja nicht so, dass die FDK in allen Fragen immer einstimmig ist. Die Zahl von 50 Millionen Franken, die der Kommissionspräsident jetzt erwähnt hat, wurde in der Kommission nicht erwähnt, aber es kam klar zum Ausdruck, dass die Kantone einen riesigen Verwaltungsaufwand befürchten. Der Kommissionspräsident hat es angesprochen: Auf den Kanton Zürich bezogen ginge es um 900 000 Steuerpflichtige. Man müsste dann für die 5 bis 10 Prozent der [PAGE 1142] Steuerpflichtigen, die im Ausland ein Konto führen, eine spezielle Lösung finden.
Ich möchte einfach daran erinnern, dass sich auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland in anderen Fällen mit Nummern identifizieren müssen, beispielsweise bei einem Unfall mit der Krankenkassennummer; hier könnte man das Gleiche sagen. Wir kamen in der Kommission auch zur Überzeugung, dass sich jemand, der im Ausland Geld anlegt, ja auch identifizieren muss. Er kann das nicht ohne Angabe des Namens und Identifikation seiner Person tun. Wenn zusätzlich noch die AHV-Nummer erforderlich ist, stellt das aus Sicht der Kommission kein zusätzliches Problem dar. Ich glaube, wir müssen schon aufpassen, dass wir in einem Umfeld, in dem man ja auch viel von Entschlackung des Staats spricht, nicht gerade in eine andere Richtung marschieren und die Welt noch komplizierter gestalten.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat sich zum Abschluss der Diskussion in der Kommission auch dazu geäussert. Sie hat gesagt, der Bundesrat könne mit beiden Lösungen leben. Das war natürlich auch eine Motivation, auf diese Lösung der FDK einzuschwenken. Tatsächlich wurden das Bundesamt für Justiz, das Bundesamt für Sozialversicherungen und der Datenschutzbeauftragte beigezogen. Wenn ich jetzt aber zitiere, was beispielsweise das Bundesamt für Sozialversicherungen am Schluss der Ausführungen schreibt, dann ist das nicht in Übereinstimmung mit dem, was uns jetzt Herr Rechsteiner präsentiert hat. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schreibt: "Die Weitergabe der Versichertennummer an ausländische Steuerbehörden und Finanzinstitute wird kritisch beurteilt." Es schreibt nicht, dass es das ablehne oder dass es allergrösste Vorbehalte habe. Wir sind vielmehr zur Überzeugung gekommen, dass diese Formulierung auch einen gewissen Spielraum beinhaltet.
Die heutige AHV-Nummer ist anonymisiert. Ich kenne noch meine frühere AHV-Nummer, 405.58.324.117; ich kenne sie auswendig. Die neue, 13-stellige AHV-Nummer kennt kein Mensch mehr auswendig. Wir könnten hier eine Umfrage machen, dann würden wir wahrscheinlich feststellen, dass niemand seine neue AHV-Nummer kennt. Das zeigt ja, dass sie anonymisiert ist.
Ich möchte nochmals das Ergebnis der Abstimmung in der Kommission erwähnen; die Abstimmung erfolgte in Kenntnis all dieser Unterlagen, die wir zur Verfügung erhielten, und in Kenntnis der Ausführungen der Finanzdirektorenkonferenz. Das Ergebnis lautete 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es gab keine Stimme in die Richtung des jetzigen Antrages Rechsteiner Paul.