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preparatory:AB 191772

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel stehen sich die Anträge von Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit gegenüber; die Minderheit wird angeführt von Kollege Roland Eberle.

Dieser Artikel 34b ist in unserem Rat noch nicht diskutiert worden, denn er wurde von der vorberatenden Schwesterkommission, der UREK-NR, im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Siebenthal 12.477, "Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung", welcher beide Räte Folge gegeben haben, in das Waldgesetz aufgenommen. Zusätzlich änderte der Nationalrat im Plenum Absatz 1 noch ab, indem er einen Einzelantrag auf Aufnahme der Herkunftsbezeichnung "Schweizer Holz" guthiess. Damit stehen wir in diesem Punkt vor der gleichen Entscheidung wie bei der vorangegangenen Bestimmung in Artikel 34a.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen eine Neuformulierung der Sachüberschrift von Artikel 34b und entsprechend von Absatz 1.

Erstens kommt darin klar zum Ausdruck, dass das nicht generell für Bauten und Anlagen mit öffentlicher Finanzierung gilt, sondern für Bauten und Anlagen des Bundes. In Absatz 1 wird zudem geklärt, dass der Bund bei eigenen Bauten und Anlagen - und zwar bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb - die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz, soweit geeignet, fördern soll, wie wir das in Artikel 34a vorgesehen haben. Der Bund legiferiert also für sich. Die Bauten unter kantonaler Federführung, selbst wenn sie Bundesgelder brauchen, sind nicht betroffen; ebenso sind es auch jene auf kommunaler Ebene nicht.

Zweitens ist diese Formulierung nicht ganz neu. So hatte der Bundesrat diese seinerseits bereits in den Entwurf zur Revision des Waldgesetzes, das war das Geschäft 07.033, im Jahre 2007 so aufgenommen.

Drittens erreichen wir mit dieser Formulierung, dass, wie bei Artikel 34a bereits ausgeführt, die Problematik des Diskriminierungsverbots des WTO-Rechts nicht tangiert wird.

Viertens diskutierte die Kommission auch die Frage, ob die Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Siebenthal nicht auch auf dem Weg des Submissionsrechts und eben nicht über die Revision des Waldgesetzes gewährleistet werden könnte. Die Mehrheit der Kommission entschied sich für den Weg über das Waldgesetz.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, bei Artikel 34b Absatz 1 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Die Position der Kommissionsminderheit wird von Herrn Eberle vertreten.

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