Müller Thomas · Nationalrat · 2015-12-03
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-03
Wortprotokoll
Ich nehme für die SVP-Fraktion zum Haushaltsteil Justiz- und Polizeidepartement Stellung. Dort geht es insbesondere um die Frage, wie wir mit den Anträgen der Minderheit Schneeberger umgehen. Die SVP-Fraktion lehnt diese aus zwei Gründen klar ab:
1. Die formelle Begründung: Es gibt bei der Budgetierung einen Ablauf. Wir budgetieren auf dem Kenntnisstand von Ende Juni 2015. Wenn wir nun einzelne Positionen im Nachhinein verändern, dann heisst das, dass wir alle Positionen neu beurteilen müssten. Die Frage, ob die Schuldenbremse eingehalten ist, müssten wir dann auch anhand der Neubeurteilung bei den Einnahmen feststellen. Bleiben wir also beim bisherigen System, mit dem wir auf dem Kenntnisstand von Ende Juni des Vorjahres budgetieren.
2. Es gibt auch sachpolitische Gründe, diese Anträge der Minderheit Schneeberger abzulehnen. Mit einer Krediterhöhung ist zwingend die Frage zu verbinden, ob wir die richtige Flüchtlings- und Asylpolitik betreiben. Die bisherige Asylpolitik war und ist auf Aufnahme ausgerichtet. Aus der "Jeder kann kommen"-Politik ist eine "Jeder kann bleiben"-Politik geworden. Wir führen ja nächste Woche eine ausserordentliche Session zu Grenzkontrollen durch. Die Bevölkerung erwartet, dass wir jenen Schutz gewähren, die Schutz brauchen. Die Bevölkerung erwartet aber auch, dass wir illegale Einwanderung an der Grenze stoppen und diese Leute gar nicht ins Land lassen und dass jene, die den Schutz nicht mehr brauchen, in ihr Heimatland zurückkehren. Die Krediterhöhungen gemäss den Minderheitsanträgen Schneeberger schaffen aber gerade die finanzielle Basis dafür, dass die unkontrollierte Aufnahmepolitik weitergeführt werden kann. Auch deshalb lehnen wir sie ab. Dabei halte ich jedoch auch fest, dass die bisherige Methode mit Nachtragskrediten kein Freipass ist, einfach so weiterzufahren.
Ein Blick über den Bundesvoranschlag hinaus: Die Migrationspolitik des Bundes hat ganz direkte Auswirkungen auf die Finanzen der Kantone und Gemeinden. Fünf bzw. sieben Jahre nach der Einreise fallen vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge der örtlichen Sozialhilfe zur Last, und dies oft für viele Jahre.