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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2015-12-03

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Die letzten drei Voten haben uns drei verschiedene Wege aufgezeigt. Wir haben soeben die Position des Einzelantrages Baumann für eine Bundesfinanzierung gehört. Das ist die Variante, die hier zwar keine Mehrheit fand, im Nationalrat jedoch eine deutliche. Wir haben auch die Position dagegen gehört, die Minderheit Hösli, die in unserer ersten Beratung im Ständerat obsiegte. Schliesslich haben wir noch den Kompromissantrag der Mehrheit der Kommission.

Ich war in der Kommission damals Antragstellerin und möchte mich dazu äussern, warum es mir wichtig scheint, jetzt eine Brücke zwischen den beiden Positionen Nationalrat und Ständerat zu bauen. Einerseits scheint mir das aus formeller Sicht wichtig, wir sind ja jetzt im Differenzbereinigungsverfahren. Andererseits wurden die inhaltlichen Positionen ausgetauscht. Materiell - um das noch zu betonen - fiel mir im Lauf der bisherigen Debatte rund um Artikel 38a auf, dass der Umbau von Walderschliessungen für eine rationelle und wirtschaftliche Holzernte unter Berücksichtigung einer naturnahen Bewirtschaftung kaum bestritten wird. Auch eine punktuelle Neuerschliessung mittels Stichstrassen für Seilkrananlagen - Sie erinnern sich vielleicht, wir haben letztes Mal darüber diskutiert - scheint akzeptabel, sofern dies jeweils die Reduktion einer allfällig bestehenden Übererschliessung beinhaltet. Uns ging es in der Kommission mit der Ergänzung des Passus darum, dafür zu sorgen, dass keine Bundesfinanzierung nach dem Giesskannenprinzip erfolgt, sondern dass es klare Randbedingungen gibt.

Zwischen den Positionen von National- und Ständerat gibt es meines Erachtens Vermittlungspotenzial inhaltlicher Art, indem man auf gesetzlicher Stufe präzisiert und den Rahmen festlegt, was auch die Idee der Mehrheit unserer Kommission ist. Der Kommissionspräsident hat es vorhin ausgeführt. Man hält also gewisse Randbedingungen im Gesetz fest und verhindert dadurch Bundesfinanzierungen nach dem Giesskannenprinzip. Diese Bedingungen stellen auch sicher, dass keine Geländekammern neu erschlossen werden, wobei unter einer Neuerschliessung die erstmalige Erschliessung für Motorfahrzeuge verstanden wird. Der Kommissionspräsident hat die Details der verschiedenen Vorbedingungen, zum Beispiel auch in Bezug auf das regionale Erschliessungskonzept, erläutert.

Ich möchte Sie auffordern, sich auf so einen Mittelweg zu begeben, damit wir in der Differenzbereinigung eine Lösung finden. Ich möchte Ihnen empfehlen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.