Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-03
Wortprotokoll
Ich war damals, als diese Revision diskutiert wurde, in einem anderen Departement. Doch aus den Materialien sieht man, dass dies entstanden ist, weil wir in den Achtziger- und Neunzigerjahren grosse Überschwemmungen, Hochwasser mit entsprechenden Schäden hatten. Dann eigentlich kam die Diskussion auf, dass man den Gewässerraum besser schützen müsse, weil die Schäden so teuer für den Staat, den Steuerzahler seien, sodass man wieder darauf zurückkommen müsse. Man hat dann renaturiert usw., weil man gesehen hat, dass Gewässer einen gewissen Raum brauchen, um sich in ihren verschiedenen Funktionen entfalten zu können.
Dann kam diese Initiative, worauf - es ist so - im politischen Prozess ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Dieser ist zu respektieren. Die Festlegung des Gewässerraums war ein entscheidendes Element dieses Kompromisses. Bei allen Diskussionen, das kann man in den Protokollen nachlesen, hat man damals auf diese ominöse Schlüsselkurve, wie man den Gewässerraum bestimmt, verwiesen; das war immer die Grundlage, es war immer klar, dass man anhand dieser Methode im Leitbild Fliessgewässer, mit der Schlüsselkurve den Gewässerraum bestimmen wird. Das war zudem schon Praxis bei den Kantonen. Insofern war es auch für die Bauern immer klar, dass rund 20 000 Hektaren extensiviert werden; das war immer klar. Man hat dafür ja auch 20 Millionen Franken eingestellt. Es sind - wie Herr Ständerat Engler gesagt hat - 0,1 Rappen aus der KEV, aus dem Netzentgelt, hier für die Gewässerschutzmassnahmen bis 2030 eingestellt. Auch das ist Teil des Kompromisses. Es ist natürlich so: Kaum war die Revision im Gang, kam das neue Parlament, worauf sich die UREK - wie Herr Luginbühl gesagt hat - ständig, immer wieder mit dieser Frage beschäftigt hat. Ich wäre eigentlich dankbar, wenn nun die 50. Legislatur davon geprägt wäre, die Kantone jetzt einmal arbeiten zu lassen.
Am Anfang gab es in der Anwendung der Verordnung sicher viele Fragen. Herr Ständerat Hösli, man kann umgekehrt auch sagen: Der Bund hat sich nicht um diese Merkblätter gerissen. Es waren die Kantone, die kamen und sagten: "Bitte helft uns, sonst haben wir 26 unterschiedliche Anwendungen für den Gewässerraum, 26 unterschiedliche [PAGE 1171] Ausnahmen usw." Daraufhin fand man, es mache eigentlich Sinn, dass man das miteinander unter Einbezug der LDK erarbeitet. Es gab die Anliegen der Appenzeller, auch die Urner und die Nidwaldner waren bei mir. Sie haben mit ihren kleinen Gewässern eine spezielle Situation. Wir haben immer gesagt: Das ist für uns klar, dort muss man den Gewässerraum nicht ausscheiden. Aber das Wort der Bundesrätin reichte nicht, denn das kann ja ändern, oder es kann ein anderer Bundesrat kommen. Also sagte man: bitte eine Regulierung in der Verordnung. Okay, wenn man will, dass wir regulieren, dann machen wir es halt.
Auch was Sie zu den Schluchten gesagt haben, ist für mich völlig klar. Wir hatten das nicht reguliert, weil die Sache völlig klar ist, aber man möchte, dass in der Verordnung explizit steht: Für die Schluchten gilt das nicht.
Es gibt halt immer zwei Seiten: Will man möglichst viel Rechtssicherheit schaffen und deshalb auch die Details regeln, oder traut man den Kantonen zu, dass sie etwas in der Praxis, im Vollzug, mit gesundem Menschenverstand entsprechend interpretieren? Dieser Zwiespalt ist genau das, was in der Regel dazu führt, dass wir mehr Regulierung haben: nicht weil der Bundesrat das anstrebt, sondern weil die Praxis - im Sinne der Rechtssicherheit und der einheitlichen Rechtsanwendung - möglichst viele Detailvorgaben erwartet.
Ich bin froh, dass es einige von Ihnen auch so gesehen haben: Wir haben wirklich eine intensive, gute Zusammenarbeit mit der BPUK gefunden. Die erste Tranche wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten, die zweite Tranche, mit der wir in der Verordnung auch noch das Problem der Schluchten lösen, kommt in der zweiten Jahreshälfte. Nach dem Sommer wird also auch noch diese Verordnungsanpassung kommen. Dann, glaube ich, haben wir, auch in Detailbestimmungen, so viel Sicherheit, dass man sagen kann: So, jetzt arbeitet mal!
Die Kantone haben schon viel gemacht, die Ausscheidung der Gewässerräume ist sehr arbeitsintensiv, und wir sind der Meinung, dass man jetzt tatsächlich auf gutem Weg ist. Ich unterstütze deshalb das Schreiben der BPUK voll und ganz: Wir sollten jetzt nicht schon wieder die Gesetzgebung öffnen und Unsicherheit verbreiten. In diesem Fall werden die Kantone ihre Arbeiten nämlich sofort einstellen, das ist ja klar. Deshalb würde ich jetzt sagen: Lassen Sie die Kantone arbeiten! Am Ende dieser 50. Legislatur können Sie ja dann von uns einen Bericht verlangen: Wie hat sich das jetzt eingependelt? Hat man alle Probleme der Schluchten und der kleinen Gewässer gelöst? Sind die Kantone zufrieden, ja oder nein? Dann können Sie, in Ihrer Freiheit als Legislativorgan, auf diese Fragen zurückkommen.
Ein Letztes: Ich bin froh, dass Herr Ständerat Luginbühl und Herr Ständerat Zanetti generell das Problem des Kulturlandverlustes angesprochen haben. Dieses ist gross. Aber wie alle Berichte seit Langem zeigen: Es liegt in der Siedlungsentwicklung und im Infrastrukturansatz. Das ist unser Problem. Deshalb haben wir ja auch dort mit dem Raumplanungsgesetz, mit der Verdichtung nach innen, einen Ansatz geschaffen, auch mit den Kantonen. Das war auch schwierig, dort sind es dann die Gleichen, die sagen: "Aber nein, wir wollen weiter wachsen, wir wollen nicht verdichten." Dann sind dort die Gleichen sehr schnell auf der anderen Seite. Das sind schwierige, schmerzliche Prozesse.
Aber wenn wir den Kulturlandschutz ernst nehmen wollen, müssen wir dort jetzt die Hausaufgaben machen. Die Kantone und die Gemeinden sind dort gefordert, aber ich habe auch das Gefühl, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Aber auch das braucht Diskussionen in der Gesellschaft: Sind wir bereit, halt auch die Siedlungsentwicklung und vielleicht auch die Infrastrukturentwicklung irgendwo zu begrenzen, sodass wir dann nicht in fünfzig Jahren praktisch kein Kulturland mehr zur Verfügung haben? Ich meine, lehnen Sie das ab, und folgen Sie jetzt diesem Weg der Diskussion des Konsenses. Bis ins Schluchtenproblem hinab, Herr Ständerat, werden wir jetzt alles regulieren. Es gibt also mehr Bürokratie, aber ganz in Ihrem Sinne, wie ich feststelle.
[VS]