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Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-12-03

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-12-03

Wortprotokoll

Die Motion der UREK-NR beauftragt den Bundesrat, die Wasserzinsregelung nach 2019 in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Energiewirtschaft zügig an die Hand zu nehmen. Im zweiten Teil des Motionsauftrages gibt die UREK-NR die Stossrichtung der erwünschten Anpassung vor, nämlich, Reduktion oder Verzicht auf den Wasserzins, wenn Investitionsbeiträge im Spiel sind.

Der Bundesrat beantragte am 12. November 2014 die Annahme der Motion mit folgender Begründung: Das Anliegen entspreche geltendem Recht. Eine Flexibilisierung der Wasserzinsen werde als mögliche Variante geprüft. Der Nationalrat hat die Motion am 9. Dezember 2014 angenommen.

Es ist bekannt, dass die Situation der Wasserkraft schwierig ist. Die Grosswasserkraft wird bis heute im Gegensatz zu fast allen anderen Produktionsformen nicht subventioniert, aber mit Gebühren belastet, unter anderem mit Wasserzinsen. Es braucht Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Wasserkraft; das ist eigentlich weitgehend unbestritten. Strenggenommen braucht es diesen Vorstoss nicht, weil eine Neuregelung auf den genannten Zeitpunkt geltendem Recht entspricht und so oder so in Angriff genommen werden muss. Allerdings hat das Parlament schon mehrfach Vorstösse angenommen, die nicht nötig waren.

Die UREK-SR ist der Meinung, dass Lösungen hermüssen, welche die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft verbessern. Der Wasserzins ist darin ein wichtiges Element, tendenziell braucht es eine Flexibilisierung. Alle Akteure werden einen Beitrag leisten müssen, wenn echte Verbesserungen erzielt werden sollen. Insofern schiene es der [PAGE 1172] Kommission problematisch, die Motion - nachdem sie ja vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, nachdem sie auch der Nationalrat angenommen hat - einfach abzulehnen und hiermit möglicherweise ein Zeichen zu setzen, das unerwünscht ist.

Ihre Kommission ist jedoch der Meinung, dass den Verhandlungspartnern so wenig Vorgaben wie möglich gemacht werden sollten. Immerhin wurde in den modifizierten Text, den Ihnen die Kommission einstimmig vorschlägt, aufgenommen, dass bei der Lösungssuche die Lage der Wasserkraft, also die aktuelle Lage der Wasserkraft, und die Fördermechanismen zu berücksichtigen seien. Damit müsste man ja, was das Ziel betrifft, in die Nähe der ursprünglichen Absicht kommen.

Wie gesagt, wurde der Vorstoss in dieser Form einstimmig angenommen. Ich beantrage Ihnen, das auch zu tun.