Baumann Isidor · Ständerat · 2015-12-03
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2015-12-03
Wortprotokoll
Ich habe auf meine Interpellation hin viele Reaktionen erhalten, das hat mich selber erstaunt. Der Tenor war relativ einheitlich, indem man um diese Interpellation froh war; das mit dem Hinweis, dass heute schon sehr belastende und aufwendige Verfahren durchgeführt werden müssen, wenn es um Neubauten, aber auch um Sanierungen von Seilbahnanlagen geht.
Jemand schickte mir sogar ein ganzes Dossier eines Verfahrens, und ich zitiere dazu drei, vier Sätze: "Die Umbaumassnahmen wurden gemäss Merkblatt 4 vom BAV geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass die Massnahmen im Bereich Mastverstärkung unter Instandhaltung fallen und die Massnahmen im Bereich Fundament in den Bereich des Umbaus fallen." Das führte zu zwei verschiedenen Verfahren und zu zwei verschiedenen Expertengutachten. Am Schluss dieses Mails heisst es: "All diese Massnahmen, die vom BAV verfügt wurden, haben uns rund 50 000 Franken gekostet, wohl bemerkt, die eigentlichen Kosten der Verstärkungsmassnahmen betrugen ebenfalls 50 000 Franken."
Darum bin ich von der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt. Befriedigt bin ich aber, und dafür möchte ich danken, von der raschen Beantwortung dieser Interpellation. Nur teilweise befriedigt bin ich von der Beantwortung der Fragen in den Ziffern 2, 3 und 4. Hier sagt der Bundesrat, der Wortlaut der genannten Verordnung sei noch nicht bekannt. Darum liessen sich die Folgen zurzeit nicht abschätzen. Muss ich daraus interpretieren, dass der Bundesrat das laufen lässt und nicht beabsichtigt, frühzeitig Einfluss zu nehmen, damit nicht Regelungen entstehen, die zum Aus [PAGE 1183] der kleinen Seilbahnen führen könnten? Ich würde mir wünschen, dass der Bundesrat oder mindestens das BAV jetzt schon versuchen würde, Einfluss auf diese neuen Regelungsprozesse zu nehmen.
In der Antwort in Ziffer 5 lässt der Bundesrat mindestens der Hoffnung noch Platz, nicht alles übernehmen zu müssen, was allenfalls in der EU neu definiert würde. Ich bitte darum, bei der Umsetzung von EU-Vorschriften in Schweizer Recht gravierende Auswirkungen auf Kleinseilbahnen zu verhindern, ja sogar weiteren Bestimmungen für Kleinseilbahnen grundsätzlich Einhalt zu gebieten.
In den Antworten bei den Ziffern 6 bis 8 verweist der Bundesrat darauf, dass für Kleinseilbahnen bis acht Personen die Bewilligungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Kantonen liege. Diese haben die entsprechenden Aufgaben im Interkantonalen Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) geregelt. Das ist gut so und soll auch nicht geändert werden. Wenn aber die Vorschriften der EU ins Schweizer Recht aufgenommen werden, hat das direkten Einfluss auf die Kompetenzen des IKSS. Das gilt es zu verhindern. Ansonsten würden die Kompetenzen in den Kantonen nichts nützen.
Frau Bundesrätin, wenn Sie mithelfen, die von mir als unbefriedigend bewerteten Antworten nachzubessern, dann bin ich befriedigt. (Heiterkeit) Die verunsicherten und mit Existenzängsten belasteten Kleinstseilbahnbetreiber werden es Ihnen sicherlich danken.