Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-07
Wortprotokoll
Wir sind bei Block 4 steckengeblieben. Sie haben sich ja bereits geäussert, ich möchte nun zu ein paar Punkten Stellung nehmen.
Zunächst zum Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann: Hier bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Gysi zur Position 303.A2100.0001, der darauf abzielt, im Gleichstellungsbüro eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen, abzulehnen. Wir haben im Gleichstellungsbüro den Bestand bei der Kontrolltätigkeit vor rund zwei Jahren schon etwas erhöht, um die Lohngleichheit sicherzustellen und dort Verbesserungen zu erzielen. Jetzt haben wir die Motion Müller Leo 15.3224 beziehungsweise den Gegenvorschlag des Bundesrates umzusetzen und darum keine Luft, das heisst keine Möglichkeit, beim Personal zusätzlich aufzustocken. Ich möchte Sie deshalb bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Der Minderheitsantrag Pieren betrifft die Position 303.A2310.0138, "Massnahmen Gleichstellung von Mann und Frau"; beantragt wird eine Reduktion. Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. Wir haben bei den Massnahmen zur Gleichstellung zwei Bereiche, und zwar einerseits Projekte von Dritten, die der Bund unterstützt und subventioniert, und andererseits Subventionen zugunsten von spezialisierten Beratungsstellen im Gleichstellungsbereich. Wir führen zurzeit eine Evaluation durch und schauen, welche Schlussfolgerungen gezogen werden können, ob die Unterstützung weiterhin im Bereich Beratung oder vermehrt im Bereich Projekte erfolgen soll. Im Bereich Projekte sind Vorhaben notwendig und wichtig, die sicherstellen, dass Frauen wie Männer beruflich tätig sein können. Wir haben ja die Fachkräfte-Initiative, die darauf abzielt, möglichst auch Frauen wieder in den Berufsprozess zu bringen. Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen, denn eine Annahme würde der Fachkräfte-Initiative widersprechen.
Zum Minderheitsantrag Miesch zum Bundesamt für Kultur: Da sollen die Beiträge um 40 Prozent gekürzt werden. Ich denke, alle, die mit Kultur zu tun haben und nicht nur über Kultur sprechen, wissen, dass das kein gangbarer Weg ist. Wir können nicht immer unsere Mehrsprachigkeit und Multikulturalität - unsere vier Sprachen und vier Kulturen - hochleben lassen und gleichzeitig die Beträge, die notwendig sind, um die kulturelle Tätigkeit zu unterstützen, nicht sprechen.
Ein Bereich, bei dem man kürzen müsste, und zwar massiv, wäre z. B. die Filmförderung. Da geht es um das Drehen von Filmen in der Schweiz. Stellen Sie sich vor, der "Schellen-Ursli" wäre in Japan gedreht worden! Da würde die ganze Promotion für die Schweiz fehlen, der Tourismus hätte keinen Nutzen davon. Das macht sicher keinen Sinn.
Vielleicht interessiert es Sie, welchen Umsatz die Kreativwirtschaft in der Schweiz erzielt: 70 Milliarden Franken pro Jahr. Und beschäftigt sind in der Kultur 260 000 Personen. Die Kultur ist also auch ein Arbeitsplatzfaktor.
Dann möchte ich Sie noch bitten, die Minderheitsanträge Miesch zum Bundesamt für Statistik abzulehnen. Mit den Minderheitsanträgen soll eine massive Kürzung erfolgen. Wir sind dringendst darauf angewiesen, dass wir statistische Daten des Bundesamtes für Statistik haben - Daten, auf die wir uns verlassen können und mit denen wir Entwicklungen aufzeigen können. Auch Sie möchten ja immer wieder Daten haben, um zu verfolgen, wie sich ein Bereich entwickelt. Auch hier bitte ich Sie um Ablehnung der Minderheitsanträge.
Ich komme zum Einzelantrag Leutenegger Oberholzer: Er bezieht sich auf die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge. Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer stellt den Antrag, bei der Position 318.A2310.0592 den Betrag um 3,9 Millionen Franken zu reduzieren. Wir haben in diesem Bereich Massnahmen getroffen, um ein Urteil des Bundesgerichtes umzusetzen, das festhielt, die Oberaufsichtskommission habe zu hohe Gebühren bezogen, und um diese zu hohen Gebühren zurückzuerstatten. Drei Unternehmen hatten Beschwerde eingereicht und haben Recht bekommen. Das Bundesgericht hat auch gesagt, dass man die Frage neu beurteilen müsse. In diesem Sinne sind wir der Auffassung, dass wir diese Mittel bereitstellen müssen, um zurückzuvergüten, was zu viel bezahlt wurde. Dem entspricht der Kommissionsantrag. Der Einzelantrag will den Betrag reduzieren.