Stöckli Hans · Ständerat · 2015-12-07
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-07
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat wollte ich erreichen, dass der Bundesrat im Rahmen der jetzt anstehenden Revision des Urheberrechtsgesetzes auch die Möglichkeit eröffnet, die sogenannte erweiterte Kollektivlizenz ins Spiel zu bringen. Denn es ist tatsächlich so, dass die heute vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten ungenügend sind, wenn es um Kollektivverwertung geht. Wir haben die freiwillige Kollektivlizenz und die obligatorische Kollektivverwertung. Bei der freiwilligen Kollektivlizenz haben wir das Problem, dass der Rechtserwerb unvollständig ist, da er auf die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften beschränkt bleibt. Bei der obligatorischen Kollektivverwertung haben wir das Problem, dass diese Art der Verwertung etwa im Online-Bereich ungenügend ist. Seit über fünfzig Jahren wird vor allem in den skandinavischen Ländern die erweiterte Kollektivlizenz, die "extended collective license", angewandt. Dies mit grossem Erfolg: Sowohl die Nutzer wie auch die Berechtigten unterstützen diese Möglichkeit. Auch in den EU-Richtlinien hat sich diese erweiterte Kollektivlizenz durchgesetzt.
Nun bin ich natürlich sehr froh, dass der Bundesrat schneller bereit ist, dieses Projekt anzugehen, als ich es mit einem Bericht erreicht hätte. Ich bin dementsprechend erfreut und bereit, das Postulat zurückzuziehen, wenn mich die Frau Bundespräsidentin noch mit zwei Antworten beehrt. Meine erste Frage: Wie sieht der Zeitplan aus, um dieses Projekt der Revision der Urheberrechtsgesetzgebung, das noch viele andere Themen beinhaltet, voranzutreiben? Das Zweite: Ich gehe davon aus, dass die Vernehmlassungsvorlage, wenn sie dann im Bundesrat ist, auch die erweiterte Kollektivlizenz enthalten wird und diese nach der Beratung durch den Bundesrat ebenfalls noch im Projekt enthalten ist.
Insgesamt: Herzlichen Dank, dass der Bundesrat dieses Anliegen so schnell in den Vernehmlassungsentwurf einbeziehen will.