preparatory:AB 192313
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-07
Wortprotokoll
Wir sind hier beim Bundesgesetz zum automatischen Informationsaustausch. Beim Artikel, der hier zur Debatte steht, stellt sich die Frage: Wollen wir eine spezielle Tax Identification Number, oder wollen wir dafür die AHV-Nummer verwenden? Der Ständerat hat grossmehrheitlich, mit 36 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beschlossen, dass man keine spezielle Steueridentifikationsnummer einführen, sondern die AHV-Versichertennummer verwenden soll.
Die WAK hat das intensiv diskutiert, wir haben auch ein Rechtsgutachten dazu zur Kenntnis genommen. Die WAK-NR ist jetzt mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Ständerat gefolgt im Grundsatz, dass man die AHV-Nummer verwenden soll, und zwar aus Gründen der administrativen Vereinfachung. Sie hat gleichzeitig in Artikel 19a eine Spezifizierung verankert, die besagt, wann und unter welchen Voraussetzungen diese AHV-Nummer verwendet werden kann; ich verweise auf Seite 5 der Fahne in deutscher Sprache. Wir haben mit Mehrheitsentscheid eine Formulierung der Verwaltung übernommen, und dazu gibt es auch keinen Minderheitsantrag mehr.
In diesem Sinne bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass die WAK-NR im Grundsatz dem Ständerat gefolgt ist, mit einer Präzisierung in Bezug auf die Verwendung der AHV-Nummer. Diese Präzisierung finden Sie - ich habe bereits darauf hingewiesen - auf Seite 5 der deutschen Fahne.