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AB 192340

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-07

Wortprotokoll

Die Frage einer eidgenössischen Erdbebenversicherung hat uns in diesem Jahr bereits verschiedentlich beschäftigt. Meine parlamentarische Initiative verlangt nun die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine landesweit obligatorische Erdbebenversicherung, und zwar mit einer einheitlichen Prämie, und das unter Berücksichtigung der Zuständigkeit in den Kantonen und der Marktgegebenheiten. Der Text lehnt sich wortwörtlich an einen Vorschlag des Bundesrates an; ich habe ihn dem Bericht des Bundesrates für eine eidgenössische Erdbebenversicherung entnommen.

Ich werde jetzt erstens kurz die materiellen Grundlagen beleuchten, die für diesen Vorstoss sprechen, und dann zweitens die bisherigen parlamentarischen Vorstösse in der Sache beleuchten.

Was spricht für eine obligatorische eidgenössische Erdbebenversicherung? Das Erdbebenrisiko ist die grösste Naturgefahr in der Schweiz. Erdbeben treten zwar selten auf, sie stellen aber, aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Wertekonzentration, die Naturgefahr mit dem grössten Schadenpotenzial dar. Zugleich sind die Erdbeben die einzige Naturgefahr, deren Schadendeckung nicht gesetzlich geregelt ist.

Wie Sie wissen, ist das Schadenrisiko zwar regional unterschiedlich, aber wir haben in der ganzen Schweiz ein mittleres bis hohes Erdbebenrisiko. Besonders gefährdet sind die Regionen Basel, Wallis, Rheintal, Engadin und Zürich, und jüngst ist die Gefahrenexposition nach oben korrigiert worden. Sie kennen diese Berichte und Analysen. Weil sich das Risiko selten verwirklicht, ist die Sensibilität nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Politik ungenügend, und entsprechend ist es auch die Risikovorsorge. Das gilt auch für die Bauvorschriften, die längst nicht in allen Kantonen dem entsprechen, was sein sollte.

Das Erdbebenrisiko ist im Gegensatz zu allen anderen Elementarschäden finanziell wirklich nicht abgedeckt. Wie gross das Schadenrisiko ist, haben Sie dem Bericht der Kommission, der im Übrigen sehr gut ist, entnehmen [PAGE 2080] können. Ein Erdbeben im Schadenausmass des Bebens in der Region Basel im 14. Jahrhundert würde in der Schweiz einen Gesamtschaden von 80 Milliarden Franken auslösen, allein die Gebäudeschäden würden 50 bis 60 Milliarden Franken ausmachen.

Wie ist nun heute die Deckung? 17 der 19 kantonalen Versicherungen haben sich zu einem Pool für die Erdbebenversicherung zusammengeschlossen. Die freiwillige Leistung beträgt maximal 2 Milliarden Franken. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich deckt einen Schaden von 1 Milliarde Franken. Die privaten Versicherer, die sich zu einem Pool zusammengeschlossen hatten, haben diesen Pool inzwischen aufgelöst.

Wir arbeiten seit Jahren an einer Lösung. Entsprechend wurde im Parlament eine Motion Fournier (11.3511) zu diesem Thema angenommen, und zwar von Nationalrat und Ständerat. Der Bundesrat hat nun zur Motion Fournier festgehalten, dass es nicht möglich ist, eine landesweite solidarische Erdbebenversicherung gestützt auf die heutige Verfassungsgrundlage einzurichten.

Deswegen komme ich jetzt zum Zweiten: Was hat das Parlament bis jetzt verlangt? Es verlangt ja eine Lösung im Sinne einer einheitlichen Erdbebenversicherung, und dafür gilt es eine Verfassungsgrundlage zu schaffen. Sie kennen den Bericht des Bundesrates. Das ist genau das, was meine parlamentarische Initiative verlangt. Es gibt dazu zwei mögliche Lösungswege, nämlich eine föderale Lösung - die ist inzwischen gescheitert - und eine Bundeslösung, die sich darauf konzentriert, die Verfassungsgrundlage zu schaffen, und bei der man die Umsetzung nachher zusammen mit den Kantonen ausarbeitet. Es geht jetzt darum, diese Verfassungsgrundlage im Grundsatz zu bejahen und nachher in der zweiten Phase zusammen mit den Kantonen die optimale Lösung zu erarbeiten.

Ich bitte Sie deshalb, entsprechen Sie Ihrem bisherigen Begehren, das auch in der Motion Fournier Niederschlag gefunden hat, und unterstützen Sie die parlamentarische Initiative. Sie entspricht einer Notwendigkeit. Das hat auch der Bundesrat in seinem Bericht bestätigt.