Glättli Balthasar · Nationalrat · 2015-12-08
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion - Sie sehen es auf der Fahne - empfiehlt Ihnen hier, mit der Minderheit zu gehen.
Sie wissen - wenn ich Ihnen das als Zürcher sage, ist es klar -: Man kann natürlich epische Diskussionen darüber führen, ob denn die Ärzte überhaupt die Heilmittel selbst abgeben können sollen oder nicht. Aber wenn man sich grundsätzlich zu diesem Modell bekennt und sagt, das solle eine der Möglichkeiten sein, dann ist es aus unserer Sicht sinnvoll, wenn man hier die Verzichtmöglichkeit, wenn der Patient oder die Patientin von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, nicht auf das Papierrezept beschränkt, sondern sie auf die Verschreibung überhaupt ausweitet. In dem Sinne empfehle ich Ihnen, hier mit der Minderheit zu gehen.
Ich nutze die verbleibende Zeit noch zu einer kurzen Bemerkung zu meinem Einzelantrag, zu dem ich ja dann, entsprechend der Einteilung des Geschäfts in Kategorie IV, nicht sprechen kann. Da geht es um Artikel 57a Absatz 2 Buchstabe d auf Seite 17 der Fahne. Hier beantrage ich Ihnen im Namen der grünen Fraktion, dass wir auf den guten Kompromiss zurückkommen, den der Nationalrat in der Sondersession 2015 gefunden hat. Es geht dabei um die Rabatte bei Heilmitteleinkäufen. Aus unserer Sicht ist es klar: Wenn man diese Rabatte will - man kann natürlich sagen, dass man das ganz grundsätzlich nicht will, das wäre sicher im Interesse der Grosspharma; ich hoffe aber, dass die Grosspharma hier im Rat nicht unbedingt eine Mehrheit hat -, dann muss man es so ausgestalten, dass auch aufseiten der Leistungserbringer ein Anreiz besteht, solche Rabatte auszuhandeln. Nur wenn ein Teil dieser Rabatte auch bei den Leistungserbringern verbleiben kann, besteht ein solcher Anreiz.
Nun hat die Kommission aber gesagt, dass diese Rabatte ganz oder grösstenteils an die Kostenträger weitergegeben werden müssen. Das heisst deutsch und deutlich gesagt nichts anderes, als dass der Anreiz entsprechend sinkt. Entsprechend hoffe ich, dass dann wenigstens in der Debatte geklärt wird, was das Wort "grösstenteils" bedeutet, ob schon eine Prozentzahl von 51 Prozent als "grösstenteils" gilt oder ob dies erst mit 80 oder 90 Prozent der Fall ist. Ich hoffe, ich habe Sie nicht zu sehr verwirrt. Ich denke aber, dass ich mit dieser Anregung mindestens eine Antwort vonseiten der Kommissionssprecher erbitten darf, wie sie "grösstenteils" in Prozenten interpretieren.