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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2015-12-08

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2015-12-08

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Marra verlangt, dass ins Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ein neuer Artikel eingeführt werden soll, mit dem den Sorgfaltspflichten der Banken mehr Nachdruck verliehen wird. So sollen im Bereich der Geldwäscherei Stresstests vorgesehen werden, und die Namen der getesteten Banken sowie die Testergebnisse sollen veröffentlicht werden.

Die Kommission hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 10./11. November 2015 behandelt und beantragt dem Nationalrat mit 12 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Es ist richtig: Das Geschäft wurde am Ende der Sitzung behandelt, und es fand keine Diskussion statt. Ich kann Ihnen also keine Argumente der Mehrheit nennen. Ich kann nur davon ausgehen, dass die Mehrheit aus denselben Gründen eine Ablehnung empfiehlt, wie ich das tue.

Ich bin der Ansicht, dass die jetzige Aufsicht über die Banken durch die Finma ausreichend ist und dass die durch die Finma veranlasste und nach deren Prüfstrategie durchgeführte Aufsichtsprüfung auch der Aufdeckung möglicher Risiken im Bereich der Geldwäscherei dient. Sollte sich bei einer Prüfung herausstellen, dass die Banken ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten verletzen, kann die Finma Massnahmen ergreifen, Sanktionen aussprechen oder Anzeige erstatten. Zudem informiert die Finma die Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich über ihre Aufsichtstätigkeit und publiziert auch anonymisierte Fallzusammenfassungen. Aus diesem Grund sehe ich keinen Anlass, an den gesetzlichen Grundlagen der Aufsicht etwas zu ändern, und gehe davon aus, dass die Mehrheit das auch so sieht.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.