Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2015-12-08
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit ersuche ich Sie, der parlamentarischen Initiative Marra Folge zu geben. Das Ziel der Initiative ist es zum einen, die Reputation des Finanzplatzes Schweiz zu stärken, und zum andern, systematisch durchzusetzen, dass keine Geldwäschereifälle in der Schweiz mehr auftauchen bzw. dass sie geahndet werden.
Frau Marra verlangt, dass im Finanzmarktgesetz die Pflicht aufgenommen wird, systematische Tests bei Finanzinstituten zu machen, im Hinblick auf die Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtung, dass die Geldwäscherei zu bekämpfen ist. Sie verlangt weiter, dass die Ergebnisse dieser Tests publiziert werden, einschliesslich der Namen der Institute, die betroffen sind. Schlussendlich sollen auch die Sanktionen veröffentlicht werden.
Was ist jetzt das Ergebnis dieser Untersuchung? Ich möchte einfach nochmals daran erinnern: Geldwäscherei ist kein Kavaliersdelikt, Geldwäscherei ist eine strafrechtlich zu verfolgende Straftat. Die Finanzinstitute sind gehalten, die Geldwäscherei zu bekämpfen. Wenn sie entsprechende Vorkehrungen treffen und auch Feststellungen machen, dann müssen sie das der Meldestelle für Geldwäscherei bekanntgeben. Diese hat dann die entsprechenden Sperrungen vorzunehmen.
Umso mehr erstaunt es, dass immer dann, wenn solche Fälle - jetzt im Fall des arabischen Frühlings - aufgedeckt werden, bekanntwird, dass bei Finanzinstituten Gelder deponiert sind, bei denen der Verdacht auf Geldwäscherei besteht. Mit der Initiative von Frau Marra kann genau das präventiv verhindert werden, d. h., wenn systematische Tests gemacht werden. Frau Marra hat selber darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Swissleaks entsprechend zufällige Entdeckungen gemacht worden sind, dass Gelder von [PAGE 2111] Potentaten aus Ländern des arabischen Frühlings in der Schweiz aufgedeckt worden sind. Diese Aufdeckung erfolgte aber eben nicht durch systematische Kontrollen, sondern per Zufall. Indem man der Initiative von Frau Marra Folge gibt, wird nachher im Gesetz auch verankert, dass systematisch untersucht werden muss und dass entsprechend eine Publikationspflicht auch dafür sorgen wird, dass wir eine gute Prävention gegen die Geldwäscherei haben werden.
Gestatten Sie mir, noch etwas zur Diskussion in der Kommission zu sagen. Frau Marra hat ausführlich festgehalten, weshalb sie die parlamentarische Initiative eingereicht hat. Sie hat auch festgehalten, dass Handlungsbedarf besteht. Auch den zweiten Test, dem jede parlamentarische Initiative unterzogen wird, hat der Vorstoss bestanden: Es besteht in der Verwaltung keine Absicht, eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Wissen Sie, wie die Diskussion in der WAK vonstattenging? Es kam einfach ein Antrag, der Initiative keine Folge zu geben; dies ohne jegliche Begründung. Ich bin dann sehr gespannt, wie die Berichterstatterin und der Berichterstatter diese Initiative bekämpfen wollen, denn sie wissen ja gar nicht, wie die Motive derjenigen lauteten, die sie bekämpften.
Wollen Sie die Geldwäschereibekämpfung ernst nehmen, wollen Sie den Finanzplatz vor einer schlechten Reputation bewahren, dann, bitte ich Sie, geben Sie der Initiative Folge. Sorgen Sie dafür, dass die Finanzmarktaufsicht gestärkt wird und dass diese periodisch untersucht, ob Geldwäschereitatbestände vorliegen. Die entsprechende Publikation wird dann eine sehr starke präventive Wirkung haben. Ich sage Ihnen eins: Sie werden den Finanzplatz dadurch stärken, auch sein internationales Ansehen. Das ist auch das Anliegen von Frau Marra.