AB 192977
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-12-14
Wortprotokoll
Das ist die Fortsetzung des eben Gesagten. Der Entscheid über die Ausrichtung von projektgebundenen Beiträgen im Rahmen eines allfälligen Sonderprogramms zur Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin erfolgt im Rahmen eines gesamtschweizerischen Koordinationsprozesses: Auf akademischer Ebene übernimmt die Schweizer Rektorenkonferenz Swissuniversities die Koordination der Gesuche der Universitäten und bereitet ein Massnahmenpaket vor. Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz [PAGE 2156] wird, gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses für Hochschulmedizin, über das vorgelegte Massnahmenpaket entscheiden. Für die Berücksichtigung der eingereichten Beitragsgesuche müssen die von der Schweizerischen Hochschulkonferenz definierten Auswahl- und Finanzierungskriterien - wie etwa die Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen oder die zweckmässige Einbettung in das gesamte Ausbildungssystem aus bildungs- und gesundheitspolitischer Sicht - erfüllt werden. Die Entscheidung, ob ein allfälliges St. Galler Projekt diese Kriterien hinreichend erfüllt, liegt in der Kompetenz des Hochschulrates.
Die bisherigen Eckwerte des Sonderprogramms sehen eine einmalige Pauschalfinanzierung pro neugeschaffenen Studienplatz vor, der zu einer nachhaltigen Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in der Humanmedizin führt. Damit soll ein Finanzierungsmodell zur Anwendung kommen, das einfach, nachvollziehbar und gerecht ist und auch innovative Gesuche ermöglicht.