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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat sich letztmals im Fernmeldebericht 2014 mit den Vor- und Nachteilen der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom auseinandergesetzt.

Zu den problematischen Aspekten zählen gemäss diesem Bericht die Rollenkonflikte, denen der Bund als Regulator des Fernmeldemarktes und als Mehrheitsaktionär von Swisscom ausgesetzt ist. Nach Ansicht des Bundesrates wurde in den letzten fünfzehn Jahren ein pragmatischer und insgesamt zufriedenstellender Umgang mit diesen Konflikten gefunden.

Daneben nennt der Fernmeldebericht auch Gründe, die für ein Festhalten an der Mehrheitsbeteiligung sprechen, namentlich den langfristigen Anlagehorizont des Bundes, der Investitionen begünstigt, die Kontrolle über eine kritische nationale Infrastruktur sowie finanzpolitische Motive. Gemäss Fernmeldebericht 2014 haben in den letzten Jahren die Gründe, die für ein Festhalten an der Mehrheitsbeteiligung sprechen, an Bedeutung gewonnen. Deswegen kommt der Bundesrat in diesem Bericht zum Schluss, dass die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom vorderhand beibehalten werden soll. Diese Lagebeurteilung wird weder durch das jüngste Länderexamen der OECD, das die vollständige Privatisierung von Swisscom empfiehlt, noch durch die zurzeit laufende Prüfung der Weko zur Frage, ob das geplante Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier im Bereich der Werbevermarktung eine marktbeherrschende Stellung begründet, unmittelbar infrage gestellt.

Aber Swisscom und die für sie relevanten Märkte sind einem raschen Wandel unterworfen. Deshalb gilt es, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Sollte der Bundesrat in Zukunft zum Schluss kommen, dass die Abwägung der Vor- und Nachteile der Mehrheitsbeteiligung an Swisscom einen Abbau derselben nahelegt, wird er der Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage unterbreiten.