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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-14

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Gössi, die Verlagerungspolitik des Bundes beruht darauf, den Schwerverkehr über grosse Distanzen - nicht nur zwischen Erstfeld und Biasca - auf die Bahn zu bringen. Eine rollende Landstrasse dauerhaft einzurichten würde dreierlei voraussetzen:

1. Um eine aus finanzieller Sicht vertretbare Auslastung zu erreichen, müsste die Strassenverbindung durch den Gotthardtunnel für den Schwerverkehr gesperrt werden. Nur so bestünde eine genügende Nachfrage für eine Kurz-Rola durch den Gotthard-Basistunnel. Eine solche Sperrung widerspricht dem Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union.

2. Das Nachtfahrverbot für den Transitverkehr müsste gelockert werden, da nur mit einem Betrieb über 17,5 Stunden die nötige Kapazität geschaffen werden könnte. Da die Zu- und Wegfahrt der Lastwagen ermöglicht werden müsste, würde dies faktisch eine Aufhebung des Nachtfahrverbots auf der Nord-Süd-Achse bedeuten. Das Nachtfahrverbot ist aber eines der zentralen Elemente der Schweizer Verkehrspolitik.

3. Die Standorte für Verladeanlagen müssten vorhanden sein. Die betroffenen Regionen sind nicht bereit, Verladeanlagen im Umfang von 19 Fussballfeldern langfristig zu akzeptieren.

Da eine Kurz-Rola zwischen Erstfeld und Biasca nicht dem verfassungsrechtlichen Auftrag einer Verlagerung des Schwerverkehrs von Grenze zu Grenze entspricht und wesentliche Elemente der Schweizer Verkehrspolitik infrage stellt, wurde keine weiter gehende Analyse durchgeführt.

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