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AB 193022

Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) am 11. September 2015 verabschiedet. Im Vernehmlassungsverfahren war die Vorlage mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Von einem Grossteil der Teilnehmenden wurde die potenziell bedeutende Rolle der AIIB bei der Förderung der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und bei der Armutsbekämpfung hervorgehoben.

Die APK-NR behandelte das Geschäft am 27. Oktober 2015. Wie der Bundesrat und die Mehrzahl der 43 Vernehmlassungsteilnehmer kam auch sie zum Schluss, dass die Beteiligung der Schweiz positive Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen unserem Land und China haben wird. Diese Aussichten gelten auch für die anderen Länder in der Region.

In der Kommission war das Eintreten auf die Vorlage nicht bestritten. Nach ausführlicher Diskussion und dem Anhören eines kritischen Geistes vom Asia Monitor Resource Centre hat sich die Kommission mit 13 zu 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen für einen Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank ausgesprochen. Dem Bundesbeschluss über die Finanzierung des Beitritts hat sie mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Die Kommission ist überzeugt, dass die Bank künftig eine wichtige Rolle in der Wirtschaftsentwicklung der Region spielen kann. Die Kommission ist der Ansicht, dass es für die Schweiz von Interesse ist, an diesem Vorhaben möglichst frühzeitig aktiv mitzuwirken. Für Schweizer Unternehmen sollen sich also neue Entwicklungsmöglichkeiten in Asien ergeben.

Allerdings wurden in der Kommission durchaus kritische Stimmen laut - Sie werden das bei den Minderheitsanträgen noch hören -, dies vor allem in Bezug auf die Qualität der künftigen Umwelt- und Sozialstandards der AIIB. Auch die Teilkompensation der Ausgaben durch die Mittel für die internationale Zusammenarbeit wurde kritisiert.

Ziel der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank ist es, ein nachhaltiges und stabiles Wachstum in Asien zu fördern. Dies soll insbesondere über die Finanzierung von Infrastrukturprojekten erreicht werden, die für die Entwicklung der Region von grosser Bedeutung sind.

So viel zum Rahmen, und nun zu den Spezifikationen: Die Bank mit Sitz in Peking wurde auf Initiative von China errichtet. Sie hat 57 Gründungsmitglieder, 37 aus der asiatisch-pazifischen Region, 20 aus anderen Teilen der Welt. Diese Länder sollen ein Kapital von 100 Milliarden US-Dollar zur Verfügung stellen. Die grössten Aktionäre sind China und Indien. Obwohl zum Beispiel Russland und China zu den grössten Aktionären zählen, stammen die meisten Mittel aus der Region selbst. Das heisst, die Bank wird vor allem mit Geldern aus Ländern finanziert, in denen die Projekte [PAGE 2166] schliesslich realisiert werden. Für den Bundesrat und Ihre APK ist das das richtige Konzept.

Wir betrachten es als durchaus sinnvoll, dass sich die Schweiz als eines der ersten Länder für den Gründungsprozess angemeldet hat. Dadurch konnten sich unsere Leute aktiv in den Verhandlungsprozess einbringen. Ohne unseren Einfluss zu überschätzen, darf man feststellen, dass die Schweiz in der Finanzierung von guten Infrastrukturprojekten einen Leistungsausweis und einiges an Know-how zu bieten hat.

Zur Finanzierung kommen wir später noch, ich sage trotzdem schon jetzt ein paar Sachen dazu. In Anbetracht der aufgewendeten Gesamtsumme sind die Kürzungen in den entsprechenden Rubriken der gesamten internationalen Zusammenarbeit relativ klein. Kein Länder- und Sektorprogramm wird deshalb eingestellt werden müssen.

Wie viel kürzen wir? Die Kosten werden zu fünf Sechsteln von der Deza getragen und zu einem Sechstel vom Seco. Es geht dabei um jährlich 28,3 Millionen Dollar insgesamt. Auch der Vertreter der Deza sagte, aufgrund der Kompensation müsse das eine oder andere Projekt adaptiert werden, deshalb sei ein möglichst baldiger Entscheid der OECD zu den Jahren vier und fünf hilfreich, damit Klarheit herrsche, ob die Projekte wie geplant durchgeführt werden könnten.

Noch zur Gründungsversammlung: Sie ist per Anfang 2016 vorgesehen, für den 15. oder 16. Januar.

Wie hat Ihre Kommission beschlossen? Welche Änderungsanträge, die jetzt als Minderheitsanträge vorliegen, sind gestellt worden? Ein Antrag, welcher eine Erklärung im Beitragsbeschluss vorsah, wonach die Schweiz in der Absicht beitritt, dass die Bank in ihrer Vergabepolitik über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen wacht und die Finanzierung von Kohle- und Atomkraftwerken ausschliesst, wurde von der Kommission knapp, mit 12 zu 11 Stimmen, abgelehnt. Ein Antrag, auf die Kompensation der Mittel durch die Budgets von Seco und Deza zu verzichten, wurde mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. Umgekehrt wurde auch ein Antrag abgelehnt - dies mit 17 zu 7 Stimmen -, der eine vollständige und budgetneutrale Kompensation wollte.

Am letzten Donnerstag stimmte auch der Ständerat den Bundesbeschlüssen zu diesem Beitritt und dessen Finanzierung zu. Deshalb bittet Sie die Mehrheit Ihrer Kommission, dem Bundesrat zu folgen und beiden Bundesbeschlüssen zuzustimmen. Wir bitten Sie aus den erwähnten Gründen auch, die Minderheitsanträge abzulehnen.