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AB 193056

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-12-14

Wortprotokoll

Lassen Sie mich bei meinem Kommentar zum Minderheitsantrag Nussbaumer mit dem ILO-Passus in Artikel 1 Absatz 3 beginnen.

Die ILO-Kernarbeitsnormen, wir wissen das alle, sind Bestandteil der Umwelt- und Sozialstandards. Ich habe vorhin gesagt, dass die entsprechenden Standards zur Stunde im Entwurf vorliegen. Ich habe gesagt, dass der Konsultationsprozess im Oktober abgeschlossen wurde, und ich habe gesagt, dass die Verabschiedung der Standards auf Anfang 2016 vorgesehen ist. Ich habe auch gesagt, dass dann die Bank selbst nach drei Jahren eine Evaluation vornehmen und die Zweckmässigkeit ihrer Standards überprüfen wird.

Der Entwurf zu den Sozialstandards enthält - das kann man heute feststellen - den Ausschluss von Kinderarbeit und den Ausschluss von Zwangsarbeit. Diese beiden Aspekte sind auf der Ausschlussliste schon jetzt expressis verbis aufgeführt. Wir wollen die entsprechenden Bestimmungen verstärken, wir wollen einen formellen Bezug zu den ILO-Kernarbeitsnormen, und wir werden uns dafür einsetzen. Doch ich kann Ihnen hier und heute nicht garantieren, dass wir uns auch entsprechend durchsetzen können. Aber es geht uns um eine inhaltliche Kohärenz, und die Arbeitsabkommen dürfen nicht über Institutionen mit anderem Kernauftrag zu wenig oder nicht vollständig umgesetzt werden.

Das regelmässige Monitoring, das eben noch einmal angemahnt worden ist, habe ich vorhin in der Eintretensdebatte bereits in Aussicht gestellt. Ich habe das auch in den Kommissionen getan. Wir werden regelmässig Bericht erstatten.

Dann zur Frage der Finanzierung von Kohle- und Kernkraftwerken: Sie ist formell noch nicht entschieden. Die Diskussion wird formell im Rahmen der im nächsten Jahr zu verabschiedenden Energiepolitik der Bank aufgenommen werden. Sie dürfen davon ausgehen - ich bestätige Ihnen das -, dass wir uns als Schweiz dafür einsetzen werden, dass die [PAGE 2173] Finanzierung von Kohle- und Kernkraftwerken ausgeschlossen wird.

Ich versichere Ihnen, dass sich die Schweiz in all diesen Bereichen aktiv in den Prozess einbringt. Wir haben Anspruch auf hochstehende Anforderungen. Standards, die in den übrigen Entwicklungsbanken gelten, dürfen nicht unterlaufen werden, und ich bestätige Ihnen auch noch einmal, dass wir in den aussenpolitischen und den aussenwirtschaftspolitischen Berichten laufend über die Entwicklung der Standards und deren Anwendung berichten werden.

Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Minderheit Nussbaumer abzulehnen.