AB 193196
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-14
Wortprotokoll
Es gibt ja quasi zwei Konzepte zur Finanzierung: Die Minderheit Friedl will nichts von der Entwicklungszusammenarbeit wegnehmen, und die Minderheit Reimann Maximilian will auch künftig alles über die Entwicklungszusammenarbeit, also budgetneutral, finanzieren. Herr Reimann hat sogar gesagt, falls dies zustande käme, wäre das eine "Meisterprüfung" für den neuen Finanzminister. So weit würde ich schon nicht gehen: Vielleicht wäre es ein gutes Gesellenstück, aber die Meisterprüfung muss er dann doch noch anders bestehen, denke ich. Die Kommission hat dem Bundesbeschluss mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Vielleicht nochmals zu den Zahlen: Was kostet das Ganze? Die für uns berechnete Quote beträgt insgesamt 706,4 Millionen US-Dollar. 20 Prozent davon sind cashwirksam. Weil dieses Geld über fünf Jahre verteilt wird, heisst das, dass es 28,3 Millionen Dollar jährlich sind. Fünf Sechstel davon werden von der Deza getragen, ein Sechstel vom Seco. Mit dieser Kompensation bei der internationalen Zusammenarbeit - zumindest, wie gesagt, während der ersten drei Jahre - wird erstens der angespannten finanziellen Lage unseres Staatsbudgets Rechnung getragen, und zweitens bleiben wir unserer entwicklungspolitischen Grundausrichtung treu. Ob wir auch in den Jahren vier und fünf kompensieren können, hängt von der OECD und deren Entscheid über die entwicklungspolitische Anrechenbarkeit ab. In Anbetracht der aufgewendeten Gesamtsumme sind die Kürzungen bei der gesamten internationalen Zusammenarbeit in den entsprechenden Positionen relativ klein. Es wird deshalb kein Länder- oder Sektorprogramm eingestellt werden müssen. Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat die Prozentzahlen soeben genannt: Es geht um jeweils gut ein Prozent. Auch der Vertreter der Deza sagte in der Kommission, dass aufgrund der Kompensationen nur vielleicht das eine oder andere Projekt adaptiert werden müsse. Er wäre auch froh über einen baldigen Entscheid der OECD zu den Jahren vier und fünf, damit Klarheit herrschen würde, ob die Projekte dann wirklich auch durchgeführt werden könnten.
Ich wiederhole hier nochmals, was ich schon am Anfang gesagt habe: Für den Bundesrat und die Kommission ist die Kompensation bei der internationalen Zusammenarbeit erstens sachgerecht und zweitens verkraftbar, dies auch, weil die AIIB eine entwicklungspolitische Ausrichtung hat und nicht, wie erwähnt wurde, andere Ziele.