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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2015-12-14

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-14

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 12. November 2015 diese Vorlage beraten. Es handelt sich um die Genehmigung des Bundesbeschlusses über die zwei zusätzlichen Zusatzprotokolle zum Auslieferungsübereinkommen des Europarates bzw. um die Ratifizierung des Dritten und des Vierten Zusatzprotokolls. Ihre Kommission ist ohne Gegenantrag auf diese Vorlage eingetreten und hat sie nach der Detailberatung, bei der die Verwaltung anwesend war, mit 18 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen.

Ich bitte Sie namens Ihrer Kommission für Rechtsfragen, heute der Vorlage zuzustimmen.

Zu den Inhalten: Die Schweiz hat sich in der Tat aktiv in den Europaratsgremien engagiert. Ich nenne unsere Europaratsdelegation, aber auch insbesondere die Vertretung der Verwaltung, unsere Spezialistinnen und Spezialisten in Sachen Auslieferung. Worum geht es bei der Auslieferung? Es geht um die zwangsweise Übergabe einer strafrechtlich gesuchten Person von einem Staat an einen anderen Staat. Der andere Staat führt ein Strafverfahren gegen diese Person oder will eine Freiheitsstrafe - also eine Gefängnisstrafe -, die er bereits verhängt hat, vollstrecken.

In dieser Vorlage geht es also nicht um die Ausschaffung von Ausländerinnen oder Ausländern aus der Schweiz; das ist ein anderes Verfahren. Es geht um die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, was weitgehend unbestritten ist, zumal diese immer sehr gut funktioniert hat. Wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat, gibt es in diesem Bereich seit 1957 dieses Übereinkommen des Europarates. Die Mitgliedstaaten des Europarates haben damals erkannt, dass sie die Kriminalität gemeinsam besser bekämpfen können und wollen. Die Schweiz ist diesem Übereinkommen des Europarates 1966 beigetreten. Rund 80 Prozent unserer Auslieferungsfälle finden im Zusammenhang mit einem Staat des Europarates statt. Darum ist diese Zusammenarbeit von grosser praktischer Bedeutung.

In der Kommissionssitzung wurden uns, ergänzend zur Botschaft des Bundesrates, noch folgende statistische Angaben vorgelegt: Im Jahr 2014 hat die Schweiz 259 Auslieferungsersuchen ans Ausland gestellt und im Gegenzug 362 Auslieferungsersuchen von anderen Staaten erhalten. Es gibt keine präzisen Zahlen dazu, wie gross bei diesen 362 Ersuchen an die Schweiz der Anteil der Fälle ist, die im vereinfachten Verfahren erledigt wurden; schätzungsweise ist es die Hälfte. Wir haben also keine absolut detaillierte Statistik über die genauen Konstellationen bezüglich der Schweiz. Was ich Ihnen hier aber angeben konnte, sind die Daten, die uns die Verwaltung auf spontane Anfrage weitergeben konnte.

Jetzt komme ich zu den zwei neuen Zusatzprotokollen, zum Dritten und Vierten Zusatzprotokoll, über die mein Vorredner bereits ausführlich referiert hat. Mit diesen beiden neuen Zusatzprotokollen soll die Auslieferung vereinfacht und beschleunigt werden. Insbesondere die Schweiz wird bei Genehmigung - heute durch Sie und dann, bei nachfolgender Ratifizierung, durch den Bundesrat - rascher die entsprechenden Personen aus Europaratsstaaten ausgeliefert erhalten. Sind diese Verfahren einfacher und schneller, so ist dies einerseits der Rechtsstaatlichkeit zuträglich, weil die Dauer des Schwebezustandes bis zu einem materiellen Strafverfahren für die betroffenen Personen kürzer ist und diese Personen nicht unnötig lange in Auslieferungshaft sitzen müssen. Andererseits können durch eine kürzere Haft und durch effizientere Verfahren auch die Kosten gesenkt werden.

Das Dritte Zusatzprotokoll beinhaltet im Wesentlichen die vereinfachte Auslieferung, von der ich schon gesprochen habe. Wenn jemand seiner Auslieferung zustimmt, kann er ohne formelles Auslieferungsverfahren dem Ausland übergeben werden. Die Schweiz kennt ein solches Verfahren schon, und zwar in ihrem Rechtshilfegesetz. Für die Schweiz ändert sich also nichts, wenn es um die Auslieferung von Personen von der Schweiz ins Ausland geht, aber in Zukunft werden Personen rascher an die Schweiz ausgeliefert, wenn sie in einem anderen Staat des Europarates in Haft sind und der Auslieferung zustimmen.

Das Vierte Zusatzprotokoll modernisiert eine Reihe von Bestimmungen. Der wesentlichste Aspekt ist wohl jener, dass in Zukunft unter gewissen Bedingungen die elektronische Übermittlung von Auslieferungsersuchen und Begleitunterlagen ermöglicht wird.

Die Vorlage bringt also eine Verbesserung und Vereinfachung der operationellen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien mit sich. Sie schafft kein neues materielles Auslieferungsrecht, daher braucht es keine Gesetzesänderung.

Ich bitte Sie namens der Kommission - der Entscheid fiel mit 18 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen -, dieser Vorlage zuzustimmen.