Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-12-15

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-15

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Mörgeli reichte seinerzeit eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher er die "Technischen Weisungen für Geschwindigkeitsmessungen im Strassenverkehr" des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation abändern wollte. Bei diesen Weisungen handelt es sich um eine Verordnung. Die Initiative verlangt, dass die Sicherheitsmargen sowohl bei fix installierten Radargeräten als auch bei Lasergeräten bis 100 Stundenkilometer auf 5 Stundenkilometer festgelegt werden und bei 101 bis 150 Stundenkilometern auf 6 Stundenkilometer. Heute beträgt die Sicherheitsmarge bei Lasergeräten für die Kategorie bis 100 Stundenkilometer lediglich 3 Stundenkilometer und darüber hinaus 4 Stundenkilometer.

Herr Mörgeli und die Initiative beziehen sich unter anderem auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Mörgeli 04.3336, worin der Bundesrat schreibt, dass Radargeräte mittlerweile genauer arbeiteten und dass sowohl das Bundesamt für Strassen als auch das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung vorsähen, die Sicherheitsmargen bei den Lasergeräten um 1 Stundenkilometer zu erhöhen und bei den Radargeräten um den gleichen Wert zu senken. Mit anderen Worten würde dann der Messwert bis 100 Stundenkilometer neu bei einheitlich 4 Stundenkilometern liegen, doch dieses Versprechen sei nicht eingehalten worden.

Die KVF unseres Rates hatte der Initiative zuerst mit 13 zu 11 Stimmen Folge gegeben. Die Schwesterkommission hat dies aber mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Heute empfiehlt Ihnen Ihre Kommission ebenfalls, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Es gibt dafür materielle Gründe, und es gibt formelle Gründe.

Die materiellen Gründe basieren auf einem Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahre 1994, worin ausgeführt wird, dass der Anhalteweg 1,6 Meter länger sei, wenn man statt 53 Kilometer 55 Kilometer pro Stunde fahre, und dass demgemäss auch die Kollisionsgeschwindigkeit höher sei. Mit anderen Worten: Mit einer Erhöhung des Toleranzwertes nähme man mehr Unfälle in Kauf. Zudem hat der Direktor des Bundesamtes für Strassen in der Kommission ausgeführt, dass man heute aus wissenschaftlichen Gründen, also wegen der höheren Messgenauigkeit, die Toleranz, wenn schon, generell bei 3 Kilometern pro Stunde festlegen müsste, nicht bei 5 Kilometern pro Stunde.

Für einen Teil der Kommission war aber ausschlaggebend, dass diese parlamentarische Initiative die Verordnungsstufe anspricht und nicht die Gesetzesstufe. Diese Kommissionsmitglieder verweisen auf Artikel 107 Absatz 1 des [PAGE 2217] Parlamentsgesetzes, worin steht, dass man mit einer parlamentarischen Initiative einen "Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung" ausarbeiten lassen kann. Mit anderen Worten: Würde dieser Initiative in beiden Räten Folge gegeben, müsste die Kommission einen Erlass ausarbeiten. Hier geht es aber um eine Verordnung, und eine Verordnung wird nicht vom Parlament erlassen, sondern von der Exekutive.

Mit anderen Worten: Aus formellen Gründen, aber auch aus materiellen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission Ihres Rates, dieser Initiative keine Folge zu geben.