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Baumann Isidor · Ständerat · 2015-12-16

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2015-12-16

Wortprotokoll

Der Ihnen vorliegende Bericht des Bundesrates über den Einsatz der Armee zur Unterstützung der Kantone Freiburg und Waadt muss gemäss Artikel 70 des Militärgesetzes der Bundesversammlung unterbreitet werden. Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b des Militärgesetzes legitimiert das VBS, bei Katastrophen im Inland Angehörige der Armee für den Assistenzdienst aufzubieten. Absatz 2 verlangt dabei Folgendes: "Werden mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, so muss die Bundesversammlung den Einsatz in der nächsten Session genehmigen. Ist der Einsatz vor der Session beendet, so erstattet der Bundesrat Bericht." Letzteres trifft nun bei diesem Einsatz der Armee zu.

Aufgrund der grossen Trockenheit und Wasserknappheit im Sommer 2015 hat das VBS im Rahmen seiner Kompetenz den Begehren der Kantone Waadt und Freiburg, die Armee zu ihrer Unterstützung im Assistenzdienst einzusetzen, entsprochen. Die erbrachten Leistungen umfassten den Aufbau und den Betrieb von Löschwasserbecken sowie die Versorgung von Zisternen und Wasserstellen. Der Einsatz dauerte im Kanton Freiburg vom 22. Juli bis zum 11. August 2015, im Kanton Waadt vom 20. Juli bis zum 19. August 2015 und somit länger als drei Wochen. Für diese Einsätze wurden 1216 Manntage und 318 Flugstunden als Assistenzdienst geleistet. Die Einsätze erfolgten im besten Einvernehmen mit den Behörden und den Betroffenen vor Ort und können als Erfolg aller Beteiligten gewürdigt werden.

Der medienträchtige Zwischenfall, als Wasser aus dem Lac des Rousses auf französischem Territorium entnommen wurde, basierte auf einem Missverständnis: Die Armee interpretierte die von der französischen Luftzentrale erteilte Überflugbewilligung irrtümlich auch als Bewilligung für Wasserentnahmen. Dieser Zwischenfall konnte laut Aussagen von Bundesrat Maurer mit einer Entschuldigung und einer Flasche Wein bereinigt werden. Dass sich diese 58 Kubikmeter gestohlenes Wasser aus Frankreich mit einer 7-Deziliter-Flasche Wein kompensieren liessen, spricht für die Qualität des Schweizer Weins. (Heiterkeit)

Der Assistenzdiensteinsatz der Armee erfolgte für die Betroffenen kostenlos und stützte sich dabei auf Artikel 13 der Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland. Die aufgelaufenen Kosten konnten innerhalb der ordentlichen Kredite für Truppendienste und der Flugstundenkredite finanziert werden.

Die SiK-SR würdigte die Leistungen der Armee und beantragt Ihnen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.