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AB 193747

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-16

Wortprotokoll

Die AHV ist nach wie vor die wichtigste Säule in unserem Rentensystem: 19 Prozent der Männer und 38 Prozent der Frauen verfügen im Alter über keine weiteren Einkünfte.

Ich kann ans Votum meiner Vorrednerin anschliessen. Es ist alles eine Frage des politischen Willens: Wenn wir in der Mehrheit in unserem neugewählten Parlament den politischen Willen haben - was ich hoffe -, dass unsere pensionierten Menschen in Würde alt und hochaltrig werden dürfen, dann ist diese Initiative "AHV plus" finanzierbar.

Es tut mir leid, dass die Vorlagen geteilt worden sind. Es wäre ideal gewesen, wenn wir diese Initiative zusammen mit der Altersvorsorge 2020 hätten diskutieren können. So hätten wir wirklich eine kohärente Diskussion führen können.

Ich möchte als langjährig tätige Rechtsanwältin auch an die Voten von Praktikern und Praktikerinnen in diesem Saal anknüpfen. Ich möchte anschliessen an das eindrückliche Votum von Frau Silvia Schenker, Sozialarbeiterin, und auch an das Votum von unserem Kollegen Barrile, Hausarzt. Und was ich als Rechtsanwältin einfach zunehmend feststellen muss, ist, dass die Situation "Rente und Ergänzungsleistung" für viele Menschen, gerade für hochbetagte Menschen, zu absolut unwürdigen Situationen führt und dass sie vor allem bürokratisch x-mal aufwendiger ist als eine Rente, eine Dauerrente wie die AHV.

Die explodierenden Zahlen bei den Ergänzungsleistungen sind genannt worden. Ja klar, so ist es, wenn wir keine Mindestlöhne haben, wenn wir Tausende, Hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55, ab 60 aussteuern und wenn diese dann mit deutlich reduzierten AHV- und BVG-Renten ins Pensionsalter eintreten müssen!

Was ich als Rechtsanwältin erlebe, ist Folgendes: Eine Geschäftsfrau hat während ihres ganzen Erwerbslebens ein Restaurant geführt; sie hat keine Nachkommen, ihr Mann ist gestorben. Irgendwann reicht das Geld nicht mehr, um die Rechnungen zu bezahlen. Das kann mit neunzig Jahren sein, und es braucht jemanden, der dieser früher äusserst geschäftstüchtigen Frau im hohen Alter hilft, der sie bei den Formalitäten für die Ergänzungsleistungen unterstützt. Ja, sie kann zum Sozialdienst gehen, sie kann eine Rechtsanwältin beiziehen, aber das alles ist so aufwendig und unwürdig. Das tut uns leid für diese Menschen. Wenn mit der Rente 200 Franken pro Monat mehr kämen, dann würde die Rente die ungedeckten Krankenkassenvorbehalte oder die ausserordentlichen Ausgaben gerade decken.

Oder ich denke an eine Klientin, die den Kanton gewechselt hat und sich dort natürlich neu anmelden musste, um von der neuen Behörde eine neue Verfügung für die Ergänzungsleistungen zu erhalten. Dann passiert ihr genau in [PAGE 2253] dieser Phase ein schwerer Sturz, und sie muss hospitalisiert werden. Sie ist alleinstehend, sie hat keine Nachkommen; das gibt es zunehmend. Die Belege werden nicht fristgerecht eingereicht, es gibt plötzlich eine Lücke, denn die frühere Behörde spricht wegen des Wohnsitzwechsels keine Ergänzungsleistungen mehr. Die neue Behörde hat die Angaben nicht rechtzeitig erhalten und kann auf den gestellten Antrag hin sogar eine negative Verfügung aussprechen. Dann hat diese Person eine mehrmonatige finanzielle Lücke, die sie nicht füllen kann, und eine Anwältin, ein Anwalt oder die Sozialbehörde muss sich darum kümmern, dass die Ergänzungsleistungen im neuen Kanton überhaupt ausgerichtet werden können.

Sie lachen vielleicht, Sie, die Sie bei guter Gesundheit sind und vielleicht noch vermögend sind und ein hohes Einkommen haben. Aber der Alltag, die Realität unserer Menschen ist eine andere.

Es ist alles eine Frage des politischen Willens. Aus der Unternehmenssteuerreform II sind allein seit Januar 2011 über 1100 Milliarden Franken steuerfrei zur Ausschüttung genehmigte Reserven aus den Aktiengesellschaften aufgelaufen. Es ist alles eine Frage des politischen Willens.

Empfehlen Sie diese Initiative zur Annahme!