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AB 19380

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-06

Wortprotokoll

Es geht eigentlich nicht um eine grosse Sache, und doch möchte ich Sie bitten, keine Differenz zum Ständerat zu schaffen.

Wir haben Artikel 2 Absatz 1 in der nationalrätlichen Kommission klar bereinigt. In Absatz 1 steht ja bereits: "Er" - der Bundesrat - "kann zur Unterstützung humanitärer Aktivitäten oder zur Wahrung schweizerischer Interessen Ausnahmen festlegen." Wenn wir das spezifizieren und detailliert aufzählen, was der Bundesrat effektiv ausnehmen kann, dann besteht immer die Gefahr, dass wir etwas vergessen oder ausschliessen. Aufzählungen sind in diesem Bereich sicher nicht sinnvoll.

Der Ständerat hat einstimmig für Streichen dieser Zusatzbestimmung gemäss Absatz 1bis gestimmt. Namens der Minderheit II beantrage ich Ihnen, dem Ständerat zu folgen. Es geht um ein technisches Embargogesetz, und der Bundesrat wird Zwangsmassnahmen sicher mit dem nötigen Augenmass erlassen.

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