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AB 194346

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-02-29

Wortprotokoll

Die nachhaltige Entwicklung ist ein Staatsziel und in der Bundesverfassung verankert. Der Bundesrat versteht die Förderung der nachhaltigen Entwicklung als sektorübergreifenden, als langfristigen Prozess. Seine Absichten hat er unlängst im Rahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 konkretisiert. Der Bundesrat misst der Bildung dabei eine wichtige Rolle zu. Die Bildung soll Kinder und Jugendliche befähigen, die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung für die Zukunft zu erkennen und sich aktiv, bewusst und durchaus auch kritisch an ihrer Gestaltung zu beteiligen. Die Integration der nachhaltigen Entwicklung ins Bildungssystem ist auch Bestandteil der BFI-Förderpolitik des Bundes.

Die Integration von Bildung für nachhaltige Entwicklung gelingt nur im Zusammenspiel der verschiedenen Bildungsakteure. Der Bundesrat unterstützt daher die Bestrebungen von Bund und Kantonen, sich zu vernetzen und die Kräfte zu bündeln. Mit der Schaffung und gemeinsamen Unterstützung des Kompetenzzentrums Education 21 haben die zuständigen Bundesämter und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren die Strategien und Mittel für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Unterricht und Ausbildung optimiert. Dies gilt es weiterzuführen. Ideologische Ansätze und Eingriffe in die Schulhoheit der Kantone und Gemeinden wollen wir nicht, und solche sind auch nicht feststellbar. Es war ein Anliegen der Kantone, die über die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren auf die zuständigen Bundesbehörden eingewirkt haben, ein Kompetenzzentrum Bildung für nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Sie taten dies, um ein Bedürfnis ihrer Schulen, ihrer Lehrpersonen und ihrer pädagogischen Hochschulen abzudecken.

Die Dienstleistungen von Education 21 entsprechen also einer Nachfrage der schweizerischen Schullandschaft, die schon lange vor dem Lehrplan 21 zum Ausdruck kam. Der Bundesrat erfüllt mit den Beiträgen an Education 21 einen Verfassungsauftrag. Die nachhaltige Entwicklung ist gewollt.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, weil er sich der Erfüllung des Auftrages sicher ist.