Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-02-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-02-29
Wortprotokoll
Herr Ständerat Minder hat jetzt Beispiele erwähnt von Dossiers, die dem Nachrichtendienst nicht überwiesen worden waren, die aber nach heutiger Praxis dem Nachrichtendienst unterbreitet würden. Es sind halt Dossiers, die aus einer Zeit stammen, als der Nachrichtendienst noch nicht die flächendeckende Überstellung aller Dossiers aus bestimmten Risikoländern gefordert hat. Das stimmt; ich will das in keiner Art und Weise in Abrede stellen. Ich stimme Ihnen auch vollumfänglich zu, dass wir bei der Migration von heute den Sicherheitsaspekten auch eine grosse Aufmerksamkeit schenken müssen.
Nun ist einfach die Frage - und die stellt sich jetzt im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion -, ob die Motion die richtige Antwort auf die Anliegen gibt, die wir alle teilen, auf die sicherheitsrelevanten Fragen, auch gerade im Zusammenhang mit der Prüfung von Asylgesuchen. Was hat sich denn in der Zwischenzeit getan? Ich denke, das ist wichtig. Hier möchte ich ansetzen, weil aus Sicht des Bundesrates eine zusätzliche Verankerung der Zusammenarbeit zwischen dem SEM und dem Nachrichtendienst des Bundes nicht notwendig ist, und zwar deshalb, weil sich heute die gesetzlichen Grundlagen zur Zusammenarbeit und zur Konsultation des Nachrichtendienstes im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, im Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes und in der Verordnung über den [PAGE 8] Nachrichtendienst des Bundes finden. Dann kommt noch hinzu: Auch das neue Nachrichtendienstgesetz enthält entsprechende Rechtsgrundlagen. Da haben Sie also schon mal die Palette, wo das geregelt ist.
Jetzt kann ich Ihnen auch sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und dem Nachrichtendienst in den vergangenen Jahren fortlaufend ausgebaut und auch regelmässig durch weitere Prozesse ergänzt und konkretisiert worden ist. Aufgrund der klar definierten Kriterien und Abläufe kann ich Ihnen heute sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und dem Nachrichtendienst gut funktioniert. Das heisst ganz konkret: Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden vom SEM dem Nachrichtendienst übermittelt, sofern sich aufgrund ihrer Personalien oder aus ihren Dossiers Hinweise ergeben, dass sie ein Risiko für die innere Sicherheit darstellen können. Das ist das eine.
Die genauen Kriterien zur Konsultation werden vom Nachrichtendienst festgelegt. Es ist also nicht in der Verantwortung des SEM, sondern es wird vom Nachrichtendienst festgelegt, der die Kriterien laufend den aktuellen Gegebenheiten anpasst. Es sind die Fachexpertinnen und Fachexperten des Nachrichtendienstes, die aufgrund ihrer Erfahrungen die Konsultationsmodalitäten - das heisst ganz konkret: den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der Übermittlung - definieren. So hat der Nachrichtendienst zum Beispiel entschieden, dass ihm aus gewissen Ländern, in denen terroristische Zellen agieren, sämtliche - ich betone: sämtliche - Dossiers systematisch zur Konsultation unterbreitet werden müssen. Das ist die heutige Lage, und heute ist die Lage natürlich nicht die gleiche wie vor ein paar Jahren; sie hat sich in der Tat stark entwickelt.
Damit möchte ich sagen, dass wir auf der einen Seite die gesetzlichen Grundlagen haben und dass auf der anderen Seite der Nachrichtendienst von den Kompetenzen, die er aufgrund der heutigen rechtlichen Grundlagen hat, auch Gebrauch gemacht hat, indem er bei gewissen Ländern sämtliche Dossiers systematisch zur Konsultation verlangt. Die vom SEM übermittelten Dossiers werden dann vom Nachrichtendienst gesichtet, dies durch Abfragen in internen nachrichtlichen Datenbanken des Bundes, aber auch in externen nachrichtendienstlichen Datenbanken. Sofern sicherheitsrelevante Aspekte festgestellt werden, kann der Nachrichtendienst weitere Recherchen unternehmen, allenfalls auch im Ausland. Der Nachrichtendienst informiert dann das SEM über seine Beurteilung hinsichtlich der Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit.
Ich kann Ihnen wirklich versichern, dass der Bundesrat eine allfällige Bedrohung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz durch einzelne Täter oder Gruppierungen sehr ernst nimmt. Selbstverständlich wird die aktuelle Situation auch laufend analysiert. Im Bedarfsfall werden die nötigen Massnahmen getroffen.
Einen wichtigen Hinweis hat, so glaube ich, Herr Ständerat Minder selber gemacht, indem er die Tetra-Arbeitsgruppe zu den Terrorist Travellers erwähnt hat. Das ist eine interdepartementale Arbeitsgruppe, die dafür sorgt, dass man auch die richtigen Massnahmen trifft, wenn im Zusammenhang mit Terrorismusgefahr neue sicherheitsrelevante Fragen auftreten. In der Tetra-Arbeitsgruppe sind natürlich der Nachrichtendienst, das Fedpol und das EDA sowie auch die Kantone vertreten. Damit haben wir sichergestellt, dass die relevanten Kräfte in diesem Bereich miteinander arbeiten, sodass sofort Massnahmen ergriffen werden können, wenn es Änderungen braucht.
Ich wollte Ihnen aufzeigen, wie wir heute arbeiten und dass wir die gesetzlichen Grundlagen haben. Wenn Sie jetzt einfach sagen, der Bundesrat solle auch noch das Asylgesetz revidieren, so bringt das für die Sicherheit eigentlich nichts. Vielmehr wird viel Aufwand für Personen erzeugt, die jetzt ihre ganze Arbeitskraft einsetzen sollen, um ihre Arbeit im Sicherheitsbereich zu machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen auch aufzeigen, warum der Bundesrat im letzten Jahr die personellen Ressourcen im Nachrichtendienst, aber auch beim SEM und Fedpol aufstocken musste. Sie können sich vorstellen: Wenn man sämtliche solchen Dossiers aus gewissen Staaten systematisch überprüfen muss und man das gut und schnell machen will, braucht man die entsprechenden Ressourcen. Sie werden dann in Zusammenhang mit den Anträgen zu den Ressourcen sicher auch sehen, dass wir hier gehandelt haben - hoffentlich in Ihrem Sinn.