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AB 194356

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-02-29

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Reynard, der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Berufsmaturität gestärkt werden soll. Die verlangte Gesetzesänderung könnte aber die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen schwächen und wäre damit kontraproduktiv. Ich sage das aus eigener Erfahrung. Ich war stolz - und bin es immer noch -, sagen zu können, dass in der klassischen Swissmem-Industrie drei von vier Firmen erstens ausbilden und zweitens dort, wo es angezeigt ist, den jungen Leuten auch die Chance geben, auf eine Berufsmaturität hinzuarbeiten. Ich weiss aber auch aus damaliger eigener Erfahrung, wie anspruchsvoll es ist, die Parallelität von Praxis und Theorie wöchentlich respektive sogar täglich zu organisieren. Das erfordert eine ausserordentliche Flexibilität seitens der Firmen und der Firmenorganisationen. Die hat irgendwo eine Grenze, irgendwo sind Kosten mit im Spiel, und das darf man nicht strapazieren; dies zu meiner eigenen Einschätzung der Realität.

Die Berufsmaturität hat sich etabliert. Das ist auch nicht bestritten. Die Berufsmaturitätsquote stieg von 2002 bis 2014 von 9,5 auf 15 Prozent. Das ist nicht alle Welt, aber in der Tendenz richtig. Die Statistik zeigt auch, dass der Anteil der Berufsmaturität als Vollzeitausbildung, also die Berufsmaturität BM2, innerhalb von zehn Jahren stark zunahm, nämlich von 32 Prozent im Jahr 2002 auf 45 Prozent im Jahr 2012. Entsprechend sank der Anteil der in die berufliche Grundbildung integrierten Berufsmaturität, der BM1. Ein Grund dafür dürfte die Doppelbelastung während der beruflichen Grundbildung der jungen Leute sein - diese habe ich vorhin nicht angesprochen -, also derjenigen, die die Berufsmaturität anstreben. Entscheidend bei der integrierten Berufsmaturität ist die im Lehrvertrag festgehaltene Regelung, und dazu muss selbstverständlich der Lehrbetrieb sein Einverständnis geben.

Vor dieser Regelung kam es ab und zu - hier auf meinem Papier steht sogar: nicht selten - zu Streitfällen, da Lernende gegen den Willen des Lehrbetriebs den Berufsmaturitätsunterricht besuchten. Das ist natürlich keine Voraussetzung, um erfolgreich zu werden und um sich gegenseitig zu unterstützen, damit es möglich wird, die Berufsmaturität abzuschliessen.

Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die Berufsmatur gestärkt werden soll. Ein wichtiger Schritt dazu war die Inkraftsetzung des Rahmenlehrplans Berufsmaturität im Jahr 2013. Eine entscheidende Rolle spielen auch die Organisationen der Arbeitswelt: Sie sind nämlich für die Entwicklung der neuen Angebote in der Bildung mitverantwortlich, und sie können ihrerseits am wirkungsvollsten für die Berufsmaturität werben.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den erwähnten Anstrengungen die Berufsmaturität gestärkt werden kann. Die geforderte Gesetzesänderung hingegen würde erneut zu Streitfällen führen; sie könnte sich also negativ auf die Entwicklung, das heisst auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen, auswirken. Damit hätten wir keinen Fortschritt, sondern einen Rückschritt, und das will ich uns und Ihnen ersparen.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.