preparatory:AB 194411
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-02-29
Wortprotokoll
Erste Bemerkung: Herr Nationalrat Fricker, ich glaube, die letzte Aussage muss richtiggestellt sein. Es ist nicht so, dass die Schweiz über ein Tisa-Abkommen ihre Souveränität verliert. Tisa heisst "Trade in Services Agreement", und "Trade in Goods" ist das Analoge. Wir wissen, was wir in "Trade in Goods" vereinbart haben. Was "Trade in Services" angeht, gilt im Wesentlichen die gleiche Ambition bezüglich Abhängigkeit respektive Unabhängigkeit und damit Souveränität. Der Bundesrat hat mehrmals bestätigt, dass er im Rahmen der Tisa-Verhandlungen Dienstleistungen nicht zur Disposition stellt, die in der Schweiz zum Service public gehören. Diese Dienstleistungen werden durch Tisa nicht dem Markt geöffnet. Und Service public sind zum Beispiel SRF, die öffentliche Bildung, das Gesundheitswesen, der öffentliche Verkehr, der Universaldienst der Post, die Energieverteilung und anderes mehr. Die Schweiz verlangt in den Tisa-Verhandlungen auch von ihren Partnern nicht, Dienstleistungen des Service public dem Markt zu öffnen.
Zweite Bemerkung: Die Tisa-Anfangsofferte der Schweiz enthält in Bezug auf den Service public die nötigen Vorbehalte. Sie wurde gleichzeitig mit der Unterbreitung im Verhandlungsprozess auf der Internetseite des Seco veröffentlicht, und sie ist jederzeit öffentlich einsehbar. Im Hinblick auf den vereinbarten Austausch von Offerten informierte der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates am 2. Mai 2013 über den Stand der Verhandlungen und das weitere Vorgehen.
Dritte Bemerkung: Die von der Schweiz offerierten Verpflichtungen in den Tisa-Verhandlungen gehen nicht über die Verpflichtungen hinaus, die die Schweiz in bestehenden Freihandelsabkommen eingegangen ist. [PAGE 30]
Vierte Bemerkung: Die Schweiz hat in ihrer Tisa-Offerte auch darauf geachtet, dass in sensiblen Bereichen - einschliesslich im Bereich des Service public - keine Ratchet-Verpflichtungen eingegangen werden. Herr Nationalrat Fricker, "Ratchet" heisst auch, dass Vorbehalte ihre Gültigkeit haben, wenn Vorbehalte angemeldet sind. Die Verhandlungen sind nicht beendet, die Verhandlungsgegenstände können nach wie vor verändert werden, und die Vorbehaltsliste kann "au fur et à mesure" entsprechend den Verhandlungsfortschritten angepasst werden.
Fünfte Bemerkung: Der Bundesrat nimmt an den Tisa-Verhandlungen auf der Basis des Dienstleistungsteils des WTO/Doha-Mandats teil. Dieses Mandat wurde den zuständigen Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte zur Konsultation vorgelegt. Das revidierte Doha-Mandat wurde nach der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen und der Konferenz der Kantonsregierungen im Juni 2005 vom Bundesrat verabschiedet.
Sechste Bemerkung: Sollte im weiteren Verhandlungsverlauf eine Ergänzung des Verhandlungsmandats erforderlich werden, würde der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen sowie die Konferenz der Kantonsregierungen erneut konsultieren.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Anliegen der Motion erfüllt sind. Deshalb beantragt er Ihnen die Ablehnung der Motion.