Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-02-29
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-02-29
Wortprotokoll
Das Projekt ist an und für sich unbestritten. Es ist aber aus meiner Sicht von grosser und fundamentaler Tragweite, weshalb ich mir doch noch erlaube, ein paar Ausführungen zu machen, insbesondere deshalb, weil in jüngerer Vergangenheit die Europäische Menschenrechtskonvention in der öffentlichen Diskussion verschiedentlich als grundsätzliches Instrument infrage gestellt worden ist.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist nicht nur ein Dokument, in dem mehr oder weniger die gleichen Grundrechte wie in der Bundesverfassung gewährleistet sind, sondern sie ist - und das ist das Wesentliche - ein Rechtsdurchsetzungsmechanismus, der den Bürgerinnen und Bürgern auch unseres Staates die Möglichkeit gibt, sich notfalls auch gegen den eigenen Staat zur Wehr zu setzen. Aus dieser Sicht ist die EMRK - und das wird, glaube ich, zu wenig verstanden - ein eigentlich urschweizerisches Instrument zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Es gibt, wenn ich richtig informiert bin, 47 Mitgliedstaaten der EMRK, und für die Bürgerinnen und Bürger vieler dieser Mitgliedstaaten ist die EMRK der rettende Anker zum Schutz der Menschenrechte. Deshalb ist es auch wichtig, dass dieses Instrument europaweit und insbesondere auch in unserem Land gestärkt wird.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Moment 150 000 unerledigte Fälle, das heisst eine gewaltige Last, die er zu tragen hat. Das hat vor allem einen positiven Grund, nämlich die Öffnung Osteuropas und damit der Zugang von Millionen von Menschen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Trotzdem besteht aber die Gefahr, dass der Menschenrechtsapparat durch diese Last gewissermassen lahmgelegt wird. Ich bin selber auch als Anwalt mit Situationen konfrontiert gewesen, wo man schlicht und ergreifend auf dieses Instrument verzichtet hat, weil man gesagt hat, es brauche aufgrund der Arbeitslast sehr lange, bis man endlich in Brüssel gehört werde, was an und für sich nicht im Sinne des Erfinders war. Mit diesem Protokoll Nr. 15, das fünf formelle Änderungen vorsieht, wird man zwar keine fundamentale Lösung der Überbelastung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erreichen, aber es ist doch ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Deshalb ist es nicht einfach nur ein formelles Geschäft, sondern es ist ein Geschäft, das eben mithilft, den Schutz der Menschenrechte in Europa zu stärken.
Deshalb ist es, glaube ich, wichtig, dass man diesem Geschäft zustimmt.