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preparatory:AB 19442

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-03-07

Wortprotokoll

Es macht Sinn, dass im Zuge der StGB-Revision, mit der sich unser Rat ja bereits befasst hat, auch das Jugendstrafrecht revidiert und womöglich auch dem StGB angeglichen wird. Unsere Fraktion begrüsst es, dass die Gelegenheit wahrgenommen wird, um die Bestimmungen über das Jugendstrafrecht aus dem StGB herauszulösen und in einem eigenen, nur das Jugendstrafrecht betreffenden Gesetzeswerk zu regeln.

Zum Eintreten haben wir keine Vorbehalte, und zu den verschiedenen Einzel- und Minderheitsanträgen werden wir uns noch in der Detailberatung äussern. Schon jetzt können wir aber festhalten, dass mit der Revision dem Jugendrichter und den Vollzugsorganen eine reichhaltigere Palette von Massnahmen und Sanktionen zur Verfügung stehen wird und die Tendenz noch stärker als bisher in Richtung Prävention, Resozialisierung und Sozialisierung, Hilfe, Erziehung und Begleitung geht. Das finden wir grundsätzlich auch richtig.

Es gibt aber auch Grenzen: Wir finden, dass wir mit den Anträgen der Kommission - mit dem Entgegenkommen, der Begleitung und der Fürsorge für die jugendlichen Straftäter - nun doch hart an die Grenze dessen gegangen sind, was überhaupt noch den Namen Jugendstrafrecht - und nicht bloss den Namen Jugendhilfe oder Jugenderziehung - verdient. Deshalb habe ich mich in den Kommissionsberatungen mehreren Anträgen widersetzt, die auf noch grösseres Entgegenkommen gegenüber jugendlichen Straftätern abzielten. Denn das Strafrecht darf für die Jugendlichen neben seinen Präventions-, Erziehungs-, Nacherziehungs- oder Resozialisierungsfunktionen auch den pönalen Charakter nicht vollständig verlieren.

Dies sage ich nicht zuletzt im Hinblick auf einige von noch nicht 18-Jährigen begangene, äusserst brutale Straftaten der letzten Jahre, wo es wohl weder von der Öffentlichkeit noch von den Straftätern selbst verstanden worden wäre, wenn da allzu viel Milde und Verständnis und Begleitung und Erziehung geübt worden wäre und nicht auch echte Sanktionen ausgefällt worden wären.

Unsere jungen Menschen, die in eine Welt der Beliebigkeit hineingeboren wurden und denen man in der Werbung und in den Medien vorspiegelt, das Leben sei eigentlich nur Fun und Lässigkeit und jeder und jede könne sozusagen tun und lassen, was ihr bzw. ihm gefalle, brauchen Leitplanken und müssen auch Grenzen gesetzt erhalten. Grenzen setzen nützt aber nur, wenn deren Überschreitung und Verletzung auch Konsequenzen - spürbare Konsequenzen - haben. Das gilt auch für die Konsequenzen, die Jugendliche tragen müssen, wenn sie die Strafgesetze verletzen. Ohne eine gewisse Strenge, die den Jugendlichen eigentlich gar nicht ungelegen kommt, wenn sie gepaart ist mit Zuwendung und Verständnis und Liebe, geht es nicht. Wenn wir mit dieser Optik der verständnisvollen und liebevollen Strenge, aber auch der Konsequenz ans Werk gehen, werden wir wohl den Anliegen der Gesellschaft nach Sicherheit einerseits wie den Interessen der jugendlichen Straftäter andererseits am ehesten gerecht.

In diesem Sinne werden wir in der Detailberatung, auf die ich Sie einzutreten ersuche, Position beziehen.