Stöckli Hans · Ständerat · 2016-02-29
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-02-29
Wortprotokoll
Tatsächlich ist die Situation jetzt nach diesem Entscheid etwas einfacher, als wenn das Resultat anders herausgekommen wäre. Natürlich interessiert heute in erster Linie, wann das Gesetz in Kraft treten kann. Es wäre interessant, hierzu einige Ausführungen von der Frau Bundesrätin zu erhalten. Nichtsdestotrotz könnte es durchaus sein, dass uns eine solche Durchsetzungs-Initiative erneut beschäftigt. Da wäre es gut, wenn wir uns rechtzeitig Gedanken dazu machen könnten. Die Antwort besagt ja, dass bei einer Annahme während einiger Jahre ein rechtliches Chaos ausgebrochen wäre. Das scheint mir in einem Rechtsstaat sehr, sehr problematisch zu sein.
Auf der einen Seite hat die SPK-SR mit Zustimmung der SPK-NR eine parlamentarische Initiative in Bearbeitung, welche besagt, dass bei Durchsetzungs-Initiativen die Behandlung erst dann gemacht werden kann, wenn die Frist zur Umsetzung der ersten Initiative abgelaufen ist. Das ist eine kleine, bescheidene Antwort auf das Problem. Wie wir sehen, bestehen aber auf der anderen Seite weitere Problemfelder.
Wenn Verfassungsinitiativen mit Gesetzescharakter zur Diskussion stehen, bringt dies unweigerlich Differenzen mit bestehenden Gesetzen mit sich. Diese sind dann nicht durch den Gesetzgeber selber behoben worden. Hier im konkreten Fall ist es, wie aus der Antwort ersichtlich ist, auch so, dass in vielen Bereichen Anschlussgesetzgebungen nötig gewesen wären, sei es auf Stufe des Bundes wie auch insbesondere auf Stufe der Kantone. Natürlich können wir für solche Situationen die Gesetzgebung nicht auf Vorrat ändern, insbesondere nicht auf kantonaler Ebene. Aber wir müssen vielleicht klarer über Konfliktregeln diskutieren. Denn was in unserem Rechtsstaat am schwersten wiegt, ist Rechtsunsicherheit. Wir ersehen aus den Ausführungen, dass bis zur Erarbeitung der nötigen Gesetzesänderungen die Gerichte [PAGE 9] die Fälle hätten klären müssen, und zwar hochgerechnet etwa zwanzig pro Tag. Man muss sich vorstellen, dass das bedeutet hätte, dass wir von Gericht zu Gericht unterschiedliche Anwendungsfälle gehabt hätten und dass Unsicherheit in unserem Land in einem derart heiklen Bereich vorhanden gewesen wäre. Mir geht es jetzt darum, auch als Gesetzgeber die Lehren aus einer solchen Situation zu ziehen, damit wir nicht auch noch - in Abstimmungskämpfen haben wir ja sowieso zu bibbern - ob des rechtlichen Chaos, das entstehen könnte, bibbern müssten.
Dementsprechend wäre es gut, wenn wir jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern uns vielmehr Gedanken dazu machen würden, wie wir uns künftig in einer ähnlichen Situation zur Erhaltung der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung verhalten sollten.