Minder Thomas · Ständerat · 2016-02-29
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-02-29
Wortprotokoll
Bei 40 000 Asylgesuchen wie im letzten Jahr gelangen leider nicht nur unproblematische Gesuchsteller in die Schweiz, sondern auch einige Kriminelle oder Personen mit kriminellen Absichten. Am Bundesstrafgericht können wir dieser Tage einen Prozess verfolgen - er beginnt heute -, in dem mutmassliche Terroristen, welche auf dem Asylweg zu uns gelangten, angeklagt sind. Drei der vier Angeklagten sind als Flüchtlinge in die Schweiz gekommen. Es ist unterdessen bewiesen, dass über die Asylschiene Kriminelle oder Personen mit kriminellen Absichten in das Land kommen. Gerade bei Asylbewerbern aus Risikostaaten wie Syrien, Irak, Afghanistan, Somalia - also Personen aus Kriegs- und Krisengebieten - sind erhöhte Sensibilität und eine systematische Prüfung unabdingbar.
2015 hat der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) 4910 Dossiers von Asylsuchenden unter die Lupe genommen. Bei einigen von ihnen läuteten die Alarmglocken. Die Sprecherin des NDB wurde kürzlich wie folgt zitiert: "Die Infiltration von Dschihadisten in den Migrationsströmen ist real." Im kürzlich erschienenen Tetra-Bericht "Massnahmen der Schweiz zur Bekämpfung des dschihadistisch motivierten Terrorismus" heisst es: "Um mögliche dschihadistisch motivierte Reisende unter den Asylsuchenden zu identifizieren, prüft der NDB die Asyldossiers von Personen mit Herkunft aus Konfliktregionen, insbesondere aus Syrien."
Unsere beiden Fälle aus den Kantonen Zürich und Schaffhausen sind mittlerweile national bekannt. Beim eingangs erwähnten Terrorverdächtigen handelt es sich um einen Iraker, welcher als Kopf einer Schaffhauser IS-Zelle zusammen mit drei Komplizen von der Bundesanwaltschaft angeklagt ist. Beim zweiten Fall handelt es sich um den international gesuchten Sexualstraftäter, welcher aus dem Limmattaler Gefängnis ausgebrochen ist. Auch er gelangte über die Asylschiene in die Schweiz und lebte in Zürich und Schaffhausen. Diese beiden Fälle belegen, dass eine systematische Prüfung fehlte. Diese und andere Fälle haben das Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgeschreckt. Es finden nun vermehrt Überprüfungen statt, jedoch nicht systematisch und nur sehr lückenhaft. Dies hat soeben auch der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation Noser 15.4107 bestätigt. Nicht einmal als der Asylsuchende Osamah M. erläuterte, er habe sich seine Verletzungen - aufgrund einer Beinamputation sitzt er im Rollstuhl - bei Kampfhandlungen zugezogen, läuteten beim SEM die Alarmglocken.
Mal reicht das SEM dem NDB die Personendaten weiter, mal nicht. Genau dies will ich mit meiner Motion vermeiden. In der Antwort zur Interpellation Noser heisst es wörtlich, dass der NDB "grundsätzlich" - nur grundsätzlich! - beigezogen werde. Der NDB wird nicht systematisch, sondern nur grundsätzlich beigezogen. Solange im Asylgesetz keine Pflicht verankert ist, wird es bei der gegenwärtigen Willkür bleiben. Dass diverse Flüchtlinge erwiesenermassen durch die Maschen gefallen sind, darf als fahrlässig taxiert werden. Der angesprochene Prozess in Bellinzona ist für die Schweiz in Sachen Terrorismus bedeutsam. Gerade bei Asylsuchenden aus Kriegsgebieten wie Syrien und Irak sollte es selbstverständlich sein, dass diese Personen einer nachrichtendienstlichen Kontrolle unterzogen werden müssen. Das ist kein neues Phänomen.
Die Motion will diese Pflicht im Asylgesetz verankern und die Zuständigkeit klar regeln. Sie will die sicherheitspolitische Verantwortung nicht einfach den SEM-Verantwortlichen überlassen. Artikel 26 des Asylgesetzes regelt derzeit diverse Aufgaben des SEM, so das Erstellen des Fingerabdruckbogens, von Fotografien, biometrischen Daten, Altersgutachten, herkunftsspezifischen Abklärungen usw. Eine Gesetzesgrundlage für systematische Risikostaaten-Sicherheitschecks finden Sie nirgends.
Damit die heutige Praxis gefestigt und auch in Zukunft dieser Sicherheitslevel beibehalten wird, bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.