Abate Fabio · Ständerat · 2016-02-29
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-02-29
Wortprotokoll
Am 19. September 2013 hat Frau Nationalrätin Fiala diese Motion eingereicht. Sie verlangt, dass der ausstehende Evaluationsbericht zu Artikel 28b ZGB vorgelegt wird und dann allfällige Massnahmen zum Schutze von Stalking-Opfern nicht nur zu prüfen, sondern auch umgehend in die Wege zu leiten sind.
Der Nationalrat hat die Motion am 21. September 2015 angenommen. Ich erinnere daran, dass eine Motion zum Thema Stalking von unserem Rat 2010 abgelehnt wurde mit der Begründung, dass das geltende Recht reiche. Es geht insbesondere um Artikel 28b ZGB, der seit dem 1. Juli 2007 in Kraft ist. Aber wenige Tage nachdem die Motion Fiala im Nationalrat angenommen wurde, hat der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage für ein Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen verabschiedet. Die Erarbeitung dieser Vorlage hat den Evaluationsbericht verzögert.
Die Ergebnisse sind folgende: Der Schutz von gewaltbetroffenen Personen ist heute nicht befriedigend. Im Zivilprozess sind die Anforderungen hoch. Die Praxis der vielen Gerichte in der Schweiz ist sehr verschieden. Die Koordination zwischen den polizeilichen und den zivilrechtlichen Massnahmen ist lückenhaft.
In der Evaluation hat man festgestellt, dass die erwähnte Norm des ZGB kein Problem, aber die Umsetzung der Massnahmen in den Kantonen sehr unterschiedlich ist. Deswegen kommt man zum Schluss, dass ein nationales Gewaltschutzgesetz geschaffen werden müsste. Punktuelle Verbesserungen im Zivilgesetzbuch und in der Zivilprozessordnung sowie in den Strafprozessordnungen sind nicht auszuschliessen.
Deswegen hat die Kommission festgestellt, dass das Anliegen der Motion Fiala erfüllt ist. Sie sieht somit keinen Handlungsbedarf und beantragt einstimmig, die Motion abzulehnen.