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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-03-02

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Mit Interesse stelle ich fest, dass die Kommissionsminderheit einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der von allen wichtigen Partnern im Gesundheitswesen, das heisst von den Apothekern, von den Ärzten und von Assekuranzvertretern, getragen wird. Es handelt sich also quasi um einen Triple-A-Vorschlag. Ich bin etwas erstaunt, dass die Kommissionsminderheit ausschliesslich aus Ständerätinnen und Ständeräten des linken politischen Spektrums zusammengesetzt ist. Es geht doch hier nicht um eine Rechts-links-Auseinandersetzung.

Als bürgerlicher Ständerat werde ich diese Minderheitsanträge zu Artikel 26 mit Überzeugung unterstützen, und ich bitte Sie, im gleichen Sinne zu entscheiden. Ich will dazu lediglich ganz kurz drei Argumente aufführen.

1. Einigkeit der Partner: Schenken wir ihnen Vertrauen. Es ist doch beachtenswert, dass alle drei wichtigen Partner unseres Gesundheitssystems sich in den vorliegenden Fragen einig sind. Als Staatsrat des Kantons Freiburg habe ich feststellen können, dass ein intelligentes Kooperationsmodell zwischen Apothekern, Ärzten und Versicherern z. B. bei der Betreuung in Altersheimen oder auch beim Aufbau von interprofessionellen Qualitätszirkeln zu grossen Kosteneinsparungen führt. Also, setzen wir hier auch ein Zeichen gegen die unproduktiven Grabenkriege zwischen Apothekern, selbstdispensierenden Ärzten und den Krankenversicherern, welche unser Gesundheitssystem ja seit dreissig Jahren immer wieder blockieren. Mit der Annahme der Anträge der Minderheit ermuntern wir diese Partner, weiterhin im Interesse der Patienten zusammenzuarbeiten. Setzen wir also ein Zeichen auch dafür, dass wir diese konstruktive Zusammenarbeit schätzen.

2. Schweizweite Vereinheitlichung der Definition der Rezepte: Es scheint mir absolut zentral zu sein, dass wir gerade im Hinblick auf den elektronischen Datenaustausch die unterschiedlichen kantonalen Ansätze überwinden müssen. Aber Details sollen eben nicht im Gesetz, sondern unter Mitwirkung der betroffenen Akteure auf Verordnungsstufe geregelt werden. Ich bin selber Diabetiker, und als Benutzer lebenswichtiger Medikamente wäre ich selbstverständlich froh, einem Apotheker oder einem Arzt den Zugang zu meinen elektronischen Rezepten zu ermöglichen, wenn ich unterwegs etwas dringend benötigen würde.

3. Die Eigenverantwortung der Patienten stärken: Das Rezept gehört dem Patienten. Dieser soll frei darüber entscheiden, was er mit diesem Rezept tut, und dies ohne versteckte finanzielle Einflüsse. Dazu gehört auch, dass elektronische Rezepte nicht in geschlossenen Netzwerken gespeichert werden, was ihn zwingen würde, als Kunde in einem eingeschränkten Anbieterkreis gefangen zu sein. Ich finde es schön, dass alle Akteure diese Gefahr erkennen und so etwas unisono zum Schutz der Patienten verbieten wollen. Schön ist auch, dass alle Akteure die Freiheit der Patienten anerkennen, auf ein elektronisches Patientendossier und somit auch auf ein elektronisches Rezept zu verzichten. Auch hier unterstütze ich die Minderheit, die einen identischen Vorschlag macht, aber lediglich im deutschen Text zu Recht den Begriff "Verschreibung" durch "Rezept" ersetzen will. Für mich ist sonnenklar: Auf den haftungspflichtigen Entscheid der Verschreibung kann niemand verzichten, im Gegensatz zum Ausstellen eines Rezepts.

Zusammenfassend bitte ich Sie, den Minderheitsanträgen zu Artikel 26 zuzustimmen. Allenfalls sind dann im Rahmen der Einigungskonferenz auch bei den anderen Artikeln die gemeinsamen Vorschläge der Akteure so weit wie möglich zu berücksichtigen.