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Stöckli Hans · Ständerat · 2016-03-02

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Auch bei Artikel 26 zeichnet sich eine Kompromisslösung ab. Sie stellen fest, dass der Nationalrat in weiten Teilen den Anliegen des Ständerates nachgekommen ist und bereits viel Ballast aus dem Gesetz entfernt hat. Gleichwohl ist es aus Sicht der Minderheit entsprechend nötig, dass wir im Bundesgesetz gewisse Leitlinien, Prinzipien festlegen, die verhindern, dass dann die Definition der Verschreibung und des Rezepts in den Kantonen in 26 verschiedenen Versionen herauskommt. Es ist gemäss der Minderheit wichtig, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen der Verschreibung, also dem Prozess, welcher durch die zuständigen Verantwortlichen vorzunehmen sind, und dem Resultat, also der Quittung, dem Rezept. Es ist auch wichtig, dass wir hier dem Nationalrat folgen, der diese Lösung mit klaren Mehrheiten verabschiedet hat. Es ist auch aus meiner Sicht nötig, dass wir die Wahlfreiheit des Patienten nicht unnötig einschränken. Insbesondere im Hinblick auf die elektronischen Rezepte sollten wir verhindern, dass diese in geschlossenen Netzwerken gespeichert werden dürfen.

Ich spreche zum gesamten Artikel: Bei Absatz 3 scheint es mir auch nötig zu sein, dass wir im Gesetz festschreiben, dass mit dem Ausstellen eines Rezeptes keine Beeinflussung bei der Wahl vorgenommen werden darf. Der Einbau einer solchen Sicherheitsnorm ist nötig, weil die Artikel 57a ff. diesen Tatbestand nicht umfassen. Dementsprechend sollten wir auch bei Absatz 3 dem Nationalrat folgen.

Bei Absatz 4 haben wir ein Problem - die Sprecherin der Kommission hat es bereits dargelegt -: Wir haben eine Differenz zwischen der deutschen und der französischen Fassung. Ich bin überzeugt, dass die französische Fassung die richtige ist und dass wir dementsprechend bei unserem Standpunkt bleiben sollten. Allerdings sollten wir, wie das die Minderheit tut, klar unterscheiden zwischen der "prescription", der "Verschreibung", und der "ordonnance", dem "Rezept". Wir müssen uns auf eine Fassung einigen, und falls das heute nicht gelingen sollte, sollte man diesen Artikel unbedingt bis zur Einigungskonferenz auch semantisch noch richtigstellen. Denn die "Verschreibung" beinhaltet zwar nicht nur den Prozess, sondern auch die Protokollierung, aber schliesslich geht es darum, dass auch das Resultat dieses Prozesses, das "Rezept", im Gesetz berücksichtigt wird.

Dementsprechend bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.