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preparatory:AB 1947

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Frau Vallender möchte, dass die Kantone weiterhin bestimmen dürfen, welche Arzneimittel auf ihrem Kantonsgebiet durch Drogisten oder andere Personenkategorien - denken wir an die Naturheilpraktiker im Kanton Appenzell Ausserrhoden - abgegeben werden dürfen.

Herr Jost Gross und Herr Guisan haben zu Recht betont, dass wir auf diesem Gebiet nicht zum Kantönligeist zurückkehren möchten. Es ist ja die Raison d'être dieses Gesetzes, dass wir endlich einheitliche Standards erhalten. Es ist in der Tat nicht einzusehen, weshalb ich beispielsweise im Kanton Appenzell Ausserrhoden ein Medikament in der Drogerie beziehen können soll, im Kanton St. Gallen aber nur in der Apotheke, zumal auch die Berufskategorien einheitlich ausgebildet und die Prüfungen gesamtschweizerisch nach dem gleichen Standard abgenommen werden.

Den besonderen Bedürfnissen gewisser Kantone - denken wir insbesondere an Appenzell Ausserrhoden - wird in Absatz 4 Rechnung getragen. Dort kann der Kanton beispielsweise Naturheilpraktiker, die eine kantonale Ausbildung haben, zulassen. Damit ist die Problematik unseres Erachtens sachgerecht und selbst für appenzellische Verhältnisse, namentlich im Kanton Appenzell Ausserrhoden, gut geregelt.

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