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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-02

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-02

Wortprotokoll

Bei diesem Block 2 bitte ich Sie auch, grundsätzlich der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, mit Ausnahme von Artikel 45a, wo ich Sie bitte, den Minderheitsantrag Knecht, nämlich die Version Bundesrat und Ständerat, zu unterstützen.

Beginnen wir bei den Artikeln 33a bis 33c, mit der Diskussion um die bestehende Grosswasserkraft. Das ist etwas, was im Konzept des Bundesrates nicht vorhanden ist und erst neu infolge der für die Wasserkraft schwierigen Situation entstanden ist.

Wir haben hier anfänglich auch eine ablehnende Haltung eingenommen, weil wir das Gefühl hatten: Okay, das ist eine vorübergehende Marktsituation. Für die Grosswasserkraft hat sich aber in den letzten zwei Jahren klar eine Verschlechterung der Situation ergeben: Am europäischen Strommarkt ist nochmals eine klare Preissenkung festzustellen. Wenn man im Moment die Entwicklung des ökonomischen Wachstums, die vorhandenen Überkapazitäten und Stützungszahlungen für erneuerbare Energien anschaut, so sieht man, dass das europäische Umfeld bis auf Weiteres klar extrem kompetitiv niedrigpreisig positioniert wird, und das mindestens noch auf vier, fünf Jahre hinaus.

Jetzt stellt sich die Frage: Sagen Sie Ja zum Markt? Dann sollen Grosswasserkraftwerke halt ihre Bilanz deponieren. Es ist nämlich so, dass einige von ihnen nicht erst seit einem, sondern schon seit drei Jahren in den roten Zahlen sind. Nur noch ein kleiner Teil der bestehenden Grosswasserkraftwerke ist kompetitiv und profitabel. Das ist die Ausgangslage.

Wir sind weiss Gott nicht diejenigen, die sagen, der Staat komme dann immer zu Hilfe. Wir haben, wie Herr Rösti das sonst auch sagt, eine Marktentwicklung, aber wir sind eben hier, bei der Energie, anders als bei anderen Gütern des täglichen Bedarfs, nicht in einem Markt, wo man sich auf dem europäischen oder auf dem Weltmarkt eindecken kann. Man sagt auch: Okay, wenn Firmen in Konkurs gehen und die Produktion eingestellt wird, dann ist das halt eine Marktentwicklung. Wo wir das eben nicht gelten lassen, ist in gewissen Bereichen, die strategisch sind. So wollen wir bei der Nahrungsmittelproduktion bewusst nicht einen Marktansatz fahren, sonst würden bei uns die Bauern schon lange nichts mehr produzieren, weil wir alle wissen, dass wir im europäischen Kontext mit europäischen Preisen nicht kompetitiv wären. Also stützen wir diesen Markt. Das ist völliger "common sense". Wir haben bei der Energie eben auch etwas, was nicht wie eine "commodity" funktioniert, sondern hier geht es auch um strategische Überlegungen, wo wir immer auch im Sinne der Landesversorgung sagen, dass ein gewisser "backbone", ein gewisser Markt, hier wichtig ist. Aber wir wollen uns immer auch ein bisschen auslandunabhängig positionieren.

Nochmals: Ein grosser Teil dieser Energiestrategie besteht darin, uns weniger auslandabhängig zu machen. Heute liegt im Energiebereich die Auslandabhängigkeit bei 80 Prozent. Es ist uns in den letzten drei Jahren gelungen, diesen Anteil auf 78 Prozent hinunterzukriegen. Mit den Effizienzmassnahmen, mit dem Aufbau einer einheimischen Produktion werden wir 2035/2040 bei schätzungsweise 60 Prozent landen.

Wo ist da die SVP? Das ist doch genau Ihr ureigenes Gedankengut, Herr Nationalrat Rösti, nämlich dass Sie sagen wollen, eine gewisse Unabhängigkeit von Importen aus dem Ausland sei, wo es um strategische Fragen geht, in unserem Sinne. Ja, aber was tun Sie jetzt, wenn Sie sagen: "Diese Grosswasserkraftwerke sind uns eigentlich egal, wir importieren dann halt den billigen europäischen Strom"? Denn das wird ja die Folge sein. Wenn die Produktion der bestehenden Wasserkraft nicht mehr kompetitiv ist, zurückgeht, eingestellt wird: Was ist die Alternative? Importe aus Europa. Das ist schlussendlich die Gretchenfrage, die Sie zu beantworten haben. Ist das Ihre Strategie? Ist es auch diejenige des Freisinns? Eine Importstrategie, weil es halt billiger ist und nur das zählt, was billiger ist? Ist das Ihre Philosophie? Oder sagen wir, dass es halt Bereiche des Staates gibt, wo wir ein Interesse haben und sagen: "Nein, wir wollen nicht alle Arbeitsplätze verlieren"?

Wir wollen hier eine gewisse einheimische Produktion sicherstellen, weil es hier um gewisse Bereiche geht, die von strategischer Bedeutung sind.

Sie führen, glaube ich, auch noch eine ausserordentliche Session zum starken Franken und zur Wirtschaft durch. Wie Sie ist auch der Bundesrat immer beunruhigt, wenn wir Unternehmen an chinesische oder andere Investoren verlieren. Ja, okay, Sie können jetzt auch im Bereich der Energie sagen, dass halt andere die Produktion von uns übernehmen sollen, das Einzige, was zähle, sei der Preis. Weshalb investieren Sie dann aber in die KTI und erhöhen dort die Kredite? Weil Sie doch auch wollen, dass unsere Schweizer Unternehmen in diesem hochschwierigen Umfeld mit dem starken Schweizerfranken eine gewisse Unterstützung erfahren, damit sie ihre Wettbewerbskraft weiterhin auf gesundem Boden und mit Innovationen verbessern können. Auch das ist strategisch, es ist nicht nur Markt.

Deshalb erklärt sich der Bundesrat mit dieser Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission einverstanden, und aus denselben Überlegungen tut dies übrigens auch der grösste Wirtschaftsverband der Schweiz, Economiesuisse. Nicht, weil es unser Wunsch ist, dass wir jetzt auch noch die bestehende Wasserkraft subventionieren, sondern weil es hier auch darum geht, im Sinne der strategischen Versorgung einer Produktion in der Schweiz den "backbone" der sauberen [PAGE 84] Wasserkraft nicht zu verlieren. Deshalb ist auch der Bundesrat mit der Mehrheitslösung einverstanden.

Wir glauben auch, dass dieses Modell besser ausgestaltet und weniger bürokratisch ist als dasjenige, das wir im Ständerat hatten. Es wird von allen Kantonen unterstützt - von allen Kantonen, das möchte ich hier betont haben. Deshalb glaube ich, dass das die richtige Antwort auf die Marktsituation ist, die wir nun einmal haben; die richtige Antwort für eine möglichst unabhängige Versorgung im Bereich des Stromes; die Antwort, dass wir auch weiterhin auf erneuerbare und nicht auf fossile Energien setzen. Das Marktprämienmodell erlaubt es, den Kraftwerken in dieser schwierigen Situation befristet eine Unterstützung zu leisten.

Der Bundesrat ist ebenso bereit - Sie diskutieren das ja dann auch noch -, die Wasserzinsregelung ab 2020 anzuschauen. Es ist so: Wenn man die Kosten der Wasserkraftwerke anschaut, sieht man, dass die Fixkosten sehr hoch sind. Alle Wasserkraftwerke konnten in den letzten Jahren die Betriebskosten senken, sie sind effizienter, produktiver geworden. Die Fixkosten sind die langjährigen Verpflichtungen mit dem Fremdkapital, und dazu zählt eben auch der Wasserzins. Da müssen wir schauen, dass wir für 2020 auch Lösungen finden.

In diesem Sinne ist gerade auch der Einzelantrag Grüter zu sehen. Das, was er vorschlägt, ist tatsächlich etwas, was in diesem Kontext, im Sinne der Wasserzinsregelung, hilft, aber auch, um dann zu schauen, wo wir wirklich am Markt sind, wo wir Gestehungskosten haben, wo ein gewisser Schutz der Wasserkraftproduzenten da ist. Das ist genau eine Überlegung, die richtig ist und die wir gerne aufnehmen. Wir meinen allerdings, dass in diesen Kontext die Wasserzinsregelung ab 2020 gehört, weil uns das dort auch mehr Möglichkeiten gibt, eine gesamtheitliche Lösung bezüglich der produzierenden Kantone, der Dividendenkantone und auch der Marktöffnung zu finden. Es ist auf jeden Fall eine Überlegung, die auch nach unserer Beurteilung genau in die richtige Richtung zielt.

Kommen wir zu Artikel 39a, zur Befristung der Förderbeiträge an erneuerbare Energien: Es gibt europäische Statistiken - Eurostat 2014 ist die neueste -, wonach die Schweiz in ganz Europa auf dem zweitletzten Platz liegt, was die Förderung von erneuerbarer Energie betrifft. Es ist einfach falsch, wenn immer wieder behauptet wird, wir würden Milliarden in diesen Markt hineinpumpen und würden hier den Markt völlig verfälschen. Erstens ist er verfälscht - aber nicht von uns, sondern von anderen -, zweitens ist die Schweiz wirklich sehr, sehr, sehr moderat bei der Förderung. Wir bleiben auch moderat mit dieser Strategie. Eine gewisse Förderung ist aber nötig, sonst wird die Schweiz mit höheren Lohnkosten, mit höheren Produktionskosten in diesem Umfeld nicht vom Fleck kommen. Das heisst, wer dann nicht fördert oder nur noch für zwei, drei, fünf Jahre fördern will, der sagt auch Ja zum Import von Strom aus Europa. Das ist nachweislich in den nächsten Jahren viel fossile Energie, viel Kernkraft, aber sicher nicht erneuerbare Energie.

Monsieur Genecand, je ne vois aucune contradiction de la part du Conseil fédéral, mais plutôt de la part de quelques membres du Conseil national.

Ich möchte hier einfach nochmals etwas widerlegen, was immer wieder gesagt wird. Im aktuellen Gesetz liegt der Gap bei 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Wir fördern damit, und zwar mit etwa 0,1 Rappen, auch die vor allem vom Freisinn gewollte Geothermie. Darin inbegriffen sind weiter die gesamten Massnahmen für den Gewässerschutz, die wettbewerblichen Ausschreibungen usw. Jetzt beantragen wir Ihnen mit dieser Vorlage mit dem ständerätlichen Modell 2,1 statt 1,5 Rappen. Wenn Sie Ja sagen zur Grosswasserkraft, sind wir bei 2,3 Rappen. Für die Förderung setzen wir also nochmals 0,6 Rappen ein. Damit sind zeitlich befristet nochmals um die 300 Millionen Franken pro Jahr für die Förderung verfügbar. Wenn Sie dies auf die ganze Dauer diskontieren, sind Sie bei jährlich etwa 150 Millionen Franken, die Sie hier für die Förderung einsetzen. Ich muss sagen: Das ist also wirklich die bare Katastrophe. Im Vergleich zu den Geldern, die Sie in anderen Bereichen zur Förderung einsetzen, sind das Peanuts. Es ist zwar nicht nichts, aber es geht hier um die Investition in den Werkplatz Schweiz, um die Investition in die Zukunft und um die Investition in geringere Auslandabhängigkeit. Malen Sie hier nicht immer mit Milliardenzahlen den Teufel an die Wand, das stimmt so einfach nicht.

Die erneuerbaren Energien sind die Zukunft. Die Schweiz kann sie verpassen oder auch etwas tun. Ich bin sehr einverstanden mit einer moderaten, verträglichen Förderung. Wir finanzieren ja mit diesem Topf auch die Entlastung der Grossverbraucher, die die KEV nicht zu bezahlen haben, was im Sinne des Werkplatzes Schweiz auch richtig ist. Wir haben immer gesagt: Ja, die Grossverbraucher sollen sich bereits im übrigen Europa eindecken können. Sie haben bereits heute den Vorteil, dass sie sich nicht nur nicht an der KEV beteiligen müssen, sondern sich gleichzeitig für 3, 4 Rappen - das ist ein bisschen unpatriotisch, aber das ist halt die Wirtschaft - im europäischen Markt eindecken können. Das ist sehr wirtschaftsfreundlich. Von der SVP erwarte ich selbstverständlich, dass sie zur zweiten Stufe der Marktöffnung auch aus Marktüberlegungen Ja sagt, wenn sie so auf den Markt setzt. Das habe ich von ihr bis jetzt nämlich auch nicht gehört. Die FDP ist hier konsequent, das muss man sagen. Sie setzt einfach nur auf den Preis - aber eben: Bei der Energie geht es noch um ein wenig mehr als nur um billigen Strom.

Die KEV beträgt am Schluss mit diesem Modell rund 6 bis 7 Rappen des Endkundenpreises. 6 bis 7 Rappen, meine Herren! Jetzt schaue ich zu Ihnen rüber: 6 bis 7 Rappen. Der Endkonsument ist von dieser KEV nicht wesentlich betroffen. Er ist betroffen von steigenden Netzkosten im Monopol. Dort höre ich dann von Ihnen nie grosse Meinungsäusserungen oder etwas dazu, wie man effizienter sein könnte. Oder er ist auch betroffen von der Marktstruktur, wie wir sie heute mit über 700 Energieversorgungsunternehmen haben. Das ist viel teurer als diese befristete KEV, die wir jetzt von 1,5 auf 2,1 oder 2,3 Rappen befristet zu erhöhen vorschlagen.

Der Ständerat hat dieses Modell gut studiert und deshalb im Kontext gesagt: Wenn wir für die erneuerbaren Energien moderat, zeitlich befristet, mit dem Ziel vor Augen ein Gefäss bereitstellen, dann ist das vernünftig. Dann machen wir das so lange, wie es nötig ist, nicht länger. Aber so lange, wie wir dieses Ziel nicht erreicht haben, macht diese Förderung Sinn. Wir können mit diesem Netzzuschlag und mit der Befristung die Zubauziele erreichen, und deshalb ist eben auch bei Artikel 39a das Auslaufen der Unterstützung mit dieser Klausel des Ständerates gekoppelt an das Erreichen der Zubauziele. Das ist ein System, das in sich kohärent ist.

Mit dem System Wasserfallen hätten wir einen Förderstopp, und wir hätten viele Tausend Gesuche auf der Warteliste, die, wider besseres Wissen und wider Treu und Glauben, vom Staat dann die Absage kriegen: Das ist gut gemeint, aber Sie müssen selber schauen, wie Sie diese Produktionsanlage betreiben.

Bei Artikel 45a, bei den Heizungen, geht es um ein Thema, das wir schon in der ersten Runde diskutierten. Der Bundesrat hat seine Meinung nicht geändert. Wir sind nach wie vor der Auffassung, das wurde richtig gesagt, dass wir im Bereich der Gebäude ein riesiges Einsparpotenzial haben. Das ist unbestritten. Es ist hier wirklich eine Frage, ob das Bundessache oder Sache der Kantone ist. Die Lösung jetzt in Artikel 45a ist besser als in der ersten Lesung. Aber wir bleiben dabei, diese Vorschriften greifen in die Kompetenz der Kantone ein. Die Kantone haben mit ihren Mustervorschriften (Muken) im Bereich der Heizungen einiges verbessert. Es gibt Kantone mit sehr guten Standards beim Einbau von Heizungen. Es gibt Kantone, die auch hier auf fossiler Verbrennung basierende Heizungen verbieten oder mindestens die Systeme so umstellen, dass man nicht belohnt wird, wenn man auf fossiler Verbrennung basierende Heizungen betreibt.

Die Minderheit Knecht eliminiert die Differenz zum Ständerat und respektiert die föderale Kompetenz gemäss Verfassung. [PAGE 85]

Bei Artikel 46 Absatz 3 hat die Minderheit Jans ihren Antrag jetzt zugunsten des Einzelantrages Grossen Jürg zurückgezogen. Ich habe Verständnis für die Haltung von Herrn Grossen. Er weist zu Recht darauf hin, dass Heizungen einen grossen Anteil der Energieverschwendung verursachen und eine Betriebsoptimierung in diesem Bereich - zum Beispiel die richtige Einstellung von Boilern - eine grosse Wirkung erzielen kann. Auch hier teilen wir diese Auffassung, aber auch hier stellt sich wieder die Frage, ob dies Sache des Bundes oder der Kantone ist und wie man dies in der Praxis macht. Der Eigentümer einer Heizung ist eigentlich dafür verantwortlich, selber zu schauen, dass seine Heizung ab und zu kontrolliert und auch richtig eingestellt wird. Das würde heissen, dass wir sagen, der Staat habe hier eigentlich nichts vorzuschreiben. Vorschriften haben wir bei Neubauten. Im Rahmen der Baubewilligung respektive der Abnahme einer Baute kontrolliert der Staat selbstverständlich die Einhaltung der Vorschriften, und dazu gehören auch die energetischen Vorschriften.

Ein Teil des Antrages Grossen Jürg, nämlich die Inbetriebnahme der Gebäudetechnik, ist also praktikabel und umsetzbar. Die Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik ist aber natürlich etwas, was in der Regel eben danach anfällt, im Laufe des Betriebes einer Heizung, einer Gebäudetechnik. Hier ist es aus unserer Sicht wieder relativ schwierig, den Kantonen und sogar den Städten und Gemeinden vorzuschreiben, dass sie regelmässig die optimale Betreibung dieser Anlagen zu kontrollieren haben.

Sie sehen also, inhaltlich habe ich keine Differenz mit Herrn Grossen, aber es stellt sich auch hier wieder die Frage nach der Kompetenz gemäss Verfassung und nachher die Frage der Praktikabilität. Aber vielleicht kann man im Ständerat nochmals anschauen, ob man hier trotzdem eine Lösung findet - der Ständerat hat hier bisher halt auch unter Berücksichtigung der kantonalen Kompetenzen zurückhaltend gehandelt.

Dann geht es noch um den Einzelantrag Knecht zu Artikel 40 Absatz 3. Das ist ein Antrag, der vor allem das PSI in Villigen betrifft; ich glaube, Sie haben ihn auch so begründet. Es geht um die Rückerstattung des Netzzuschlages. Hier verstehe ich dieses Anliegen sehr gut. In der Kommission wurde einfach der Rückkommensantrag abgelehnt, und Sie hatten deshalb keine Möglichkeit mehr, das zu differenzieren.

Nochmals: Das Parlament hat die Befreiung der energieintensiven Branchen beschlossen, weil man gesagt hat, dass sie im internationalen Wettbewerb stehen und nicht durch den Netzzuschlag benachteiligt werden sollen: Das sind die Stahl-, die Aluminium-, die Maschinen- und die Papierindustrie. Das stand im Fokus dieses Artikels zur Befreiung von der Rückerstattungspflicht. Es war eigentlich nie die Absicht, dass für die öffentliche Hand - und das PSI gehört zur ETH und zu unseren Forschungsanstalten - auch gewisse Möglichkeiten zur Befreiung vom Netzzuschlag bestehen sollen.

Sie haben erklärt, das Bundesverwaltungsgericht habe im Fall einer Abwasserreinigungsanlage das Feld ein bisschen geöffnet und gesagt, dort sei es mindestens nicht völlig von der Hand zu weisen, dass auch öffentlich-rechtliche Anlagen rückerstattungsberechtigt sein könnten. Gestützt auf diesen Gerichtsentscheid hat der Ständerat die Vorlage präzisiert.

Wenn Sie aus politischen Gründen auch das PSI in den Kreis der Rückerstattungsberechtigten einschliessen möchten, so müsste nach unserer Einschätzung Ihr Antrag einfach noch präziser formuliert sein. Er ist jetzt sehr offen, sodass darüber hinaus noch viele andere von der Rückerstattung profitieren könnten. Deshalb müsste man, wenn das der politische Wille ist, klar legiferieren und sagen, dass es sich nur um Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung handelt, die von Ihrem Antrag erfasst würden. So könnte man den Antrag übernehmen.

Ich bitte Sie deshalb im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission, diese Begrenzung der Förderung im Gesetz zu akzeptieren. Der Bundesrat hat immer gesagt, dass diese Förderung kein Providurium sei. Auch bei den Gebäudeprogrammen gibt es ein Ende. Wenn wir die Förderung der erneuerbaren Energien so aufgebaut haben, soll der Markt funktionieren. Jedes Jahr haben wir Solarpanels, die billiger und somit auch rentabler werden. Bei uns in der Schweiz sind halt auch die Montagearbeiten für diese Panels wesentlich teurer als in Deutschland, Österreich oder in Italien. Deshalb macht diese Förderung für eine beschränkte Zeit und mit einem vernünftigen Mitteleinsatz Sinn.