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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-03-02

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Wie mein Vorredner, Kollege Olivier Français, vertrete ich hier die Haltung der Mehrheit der Kommission und argumentiere mit der Mehrheit gegenüber dem Antrag der Minderheit Eder. Herr Eder hat argumentiert, dass die Anerkennung dieser spezialisierten Pflegeberufe mit dem Schwerpunkt "Advanced Practice Nurse" der Verakademisierung Vorschub leiste.

Nun, was bedeutet ein solches Argument, Kollege Eder? Es ist so: Mit diesem Wort "Verakademisierung", mit dieser Polemik greifen Sie auch das Fundament dieses Gesetzes selber an. Dieses Gesetz bringt jetzt ja, ähnlich, wie das bereits bei den Medizinalberufen der Fall war, die Anerkennung der Professionalisierung der Gesundheitsberufe, auch der Pflegeberufe mit sich. Meines Erachtens hat es für unser Gesundheitswesen und damit für die Entwicklung eines wichtigen Teils unserer Wirtschaft eine grosse Bedeutung, dass [PAGE 44] die Gesundheitsberufe, die in diesem Gesetz neu geregelt werden, auf schweizerischer Ebene die Anerkennung erhalten. Es ist ein Vorteil, dass die Schweiz die Gesundheitsberufe in Zukunft auf Bundesebene regelt. Es ist unbestritten, dass die Professionalisierung der Gesundheits- und Pflegeberufe wie schon in der Vergangenheit auch gewisse materielle Konsequenzen hat. Die Pflege wird nun nicht mehr einfach karitativ geleistet, sie ist nicht nur eine vor allem weibliche Wohltätigkeit, sondern professionelle Arbeit. Diese Entwicklung wird jetzt mit der Regelung in diesem Gesetz anerkannt.

Es stellt sich hier einzig die folgende Frage: Ist die Zeit reif dafür, heute den Master für diese spezialisierten Schwerpunktbereiche anzuerkennen - die Dinge sind im Fluss, alles ist offen -, oder ist man noch nicht so weit? Für die Osteopathie, das betrifft Absatz 2 Ziffer 8, wird der Master in diesem Gesetz anerkannt. Die Frage ist, ob auch die spezialisierten Pflegetätigkeiten und ob damit auch der Schwerpunkt "Advanced Practice Nurse" für komplexe Pflegetätigkeit den Master durch dieses Gesetz anerkannt erhalten können sollte. Die Kommissionsmehrheit kam aufgrund der Stellungnahmen im Hearing, aufgrund der Stellungnahmen der Fachverbände und der Branche klar zum Schluss, dass diese Reife gegeben ist.

Die Kommissionsmehrheit stützt sich für die Regelung - das ist positiv zu würdigen - auf die Vorarbeiten der Verwaltung ab, die geleistet worden sind. Sie finden in der nächsten Bestimmung, in Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a bis c, die Formulierungen, die das umschreiben, was mit dem Berufsbild hier konkret gemeint ist. Es geht in diesem Berufsfeld um Pflegetätigkeiten, bei denen eine vertiefte klinische Einschätzung von komplexen Patientensituationen vorgenommen werden muss und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden müssen. Es geht, abgesehen von gewissen Forschungsvorhaben, um Koordinations- und Führungsarbeiten im Rahmen von interprofessionellen Teams. Das ist internationaler Standard für solch komplexe Pflegesituationen. Namentlich bei chronischen Erkrankungen ist die Pflege auf diese spezialisierten Tätigkeiten ausgerichtet.

Das ändert nichts daran - das ist uns ja auch entsprechend übermittelt worden -, dass im Normalfall der Bachelor-Abschluss und das Diplom HF die Standardausbildungen in der Pflege sind; das wird so bleiben. Es geht um eine relativ kleine spezialisierte Gruppe, für die der Master in Zukunft vorgesehen ist. Konkret wären es gegen 3000 Abschlüsse pro Jahr mit dem Diplom oder dem Bachelor, und mit dem Master wären es maximal 100, also eine kleine Gruppe. Hier gibt es doch gute Gründe, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Ich muss sagen, dass nicht nur die Gesundheitsdirektorenkonferenz diese neue Regelung ausdrücklich unterstützt; es ist die gesamte Branche, die dafür ist. Auch die Hochschulwelt, die sich damit befasst, ist für die Anerkennung dieses Masters. Wenn Sie die Schreiben anschauen, die wir erhalten haben, sehen Sie, dass nicht nur die Uni Lausanne, sondern auch die Uni Basel für die Aufnahme dieses speziellen Masters im Bereich Pflege ist. Auch die Fachhochschule St. Gallen - ich erlaube mir als Ostschweizer, das zu unterstreichen - unterstützt, weil auch sie hier Spezialisierungen vorsieht und anbietet, ausdrücklich die Fassung der Kommissionsmehrheit, die glaubt, dass die Zeit reif ist, diese Anerkennung hier vorzunehmen.

Mein Vorredner, Kollege Olivier Français, hat die Kosten angesprochen. Wenn chronisch Erkrankte bei komplexen Pflegesituationen in Zukunft stärker durch diese Pflegefachleute mit diesem Spezialabschluss betreut werden, dann erspart das die entsprechenden medizinischen Leistungen. Es braucht dann nicht Ärzte, die hier schwergewichtig tätig sind, weil diese spezialisierten Pflegefachleute das ebenso gut oder sogar besser können. Natürlich braucht es trotzdem weiterhin die Medizin. Aber es ist so, dass die neue Regulierung für die Gesundheitspolitik auch kostenmässig ein Vorteil ist, weil die Pflege nach wie vor billiger zu stehen kommt als die Medizin. Ich meine das insgesamt: Weil wir in der Schweiz ein hochentwickeltes Gesundheitswesen haben, wird bei uns zum Glück sehr professionell gearbeitet. Wir sollten deshalb hier diese Anerkennung des Masterabschlusses vornehmen.

Noch eine letzte Bemerkung: Das Stichwort "Fachkräfte-Initiative" ist bis jetzt noch nicht gefallen. Das Problem ist natürlich, dass wir im ganzen Gesundheitswesen auf Zuwanderung angewiesen sind: Wir bilden nur eine ungenügende Zahl von Fachkräften aus. Das gilt nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für die Pflegeberufe. Wenn wir diese spezialisierten Fachleute auch bei der Anerkennung nur zulassen, wenn sie im Ausland ausgebildet werden, dann machen wir etwas, das dem widerspricht, was wir tun sollten, und zwar aufgrund der Entscheide der letzten Jahre, die wir im Rahmen der Fachkräfte-Initiative vorgesehen hatten. In diesem Sinne ist es also zukunftsgerichtet, wenn wir, mit den Kautelen gemäss Formulierung der Verwaltung, die Regulierung dieses Masterabschlusses heute vornehmen und nicht ein paar Jahre warten, um dann erst im Gesundheitsberufegesetz die Einführung dieses Abschlusses nachzuholen.