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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-02

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-02

Wortprotokoll

Wir kennen den Begriff der Systemrelevanz bei den Banken, aber nicht bei den Wasserkraftanlagen. Also müssten wir neu prüfen, was eine systemrelevante Wasserkraftanlage ist. Zudem ist es keine flächendeckende Förderung, welche die Kantone vorschlagen, sondern nur eine Förderung für diejenigen, die am Markt zu Marktpreisen produzieren müssen. Alle Wasserkraftanlagen, die sowieso zu Gestehungskosten verkaufen können, haben ja ihre Kosten gedeckt. Nochmals: Wir haben die Marktöffnung; die Unternehmen, das wissen wir, die Grossverbraucher decken sich eben am Markt ein. Das setzt gerade die schweizerischen Produzenten noch mehr unter Druck, weil grosse Kundinnen und Kunden, die sie bisher hatten, dann halt in Deutschland einkaufen und nicht bei den Bündner Wasserkraftwerken usw. Das ist natürlich dann zusätzlich ein Problem, das entsteht.

Man kann schon prüfen bezüglich einer Notlage, aber was ist eine Notlage? Wenn schon die Hälfte der Unternehmen die Bilanz deponiert hat? Oder was ist es? Das ist das Problem. Die Anlagen gehören ja nicht dem Bund, sondern mehrheitlich den Kantonen und Gemeinden. Das Problem hätten deshalb einfach die dort ansässigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler oder die Aktionäre; das ist wiederum die öffentliche Hand, die Kapital einschiessen müsste. Deshalb haben wir gesagt: Okay, man kann das tun, befristet, moderat, um eben den Notfallplan - das wäre eine ziemlich schwierige Übung! - zu vermeiden. Wir würden dann darüber streiten, was eine systemrelevante Anlage ist. Da, glaube ich, würde man sich im Parlament wahrscheinlich nicht in einem Sonderverfahren innert drei Monaten einig.

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