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Stöckli Hans · Ständerat · 2016-03-02

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Da wir noch eine halbe Stunde zur Verfügung haben, werden wir uns insgesamt kurzfassen. Ich empfehle Ihnen aber, den Jahresbericht selbst noch als Bettlektüre zu geniessen. Wir haben uns in der GPK sehr angestrengt, um Ihnen einen substanziellen, guten Bericht vorlegen zu können. Er wurde am 29. Januar 2016 einstimmig gutgeheissen, und wir haben beschlossen, ihn zu veröffentlichen. Er stützt sich auf Artikel 157 des Parlamentsgesetzes und wurde im Vorfeld den betroffenen Behörden zur Stellungnahme unterbreitet. Die jeweiligen Einwände oder Verbesserungsvorschläge wurden soweit möglich berücksichtigt. Dieser Bericht gibt einen vollständigen Überblick über die Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im letzten Jahr. Er enthält Informationen über die Arbeitsmethoden und über die Arbeitsprozesse, über die Probleme mit bestimmten Aufsichtsgeschäften und die jeweils erzielten Resultate. Der Bericht enthält auch viele Informationen, die bisher nie veröffentlicht wurden; er ist also eine Fundgrube auch für findige Journalisten.

Kollege Kuprecht wird das Kapitel zur Geschäftsprüfungsdelegation erörtern, Kollege Janiak dasjenige der Subkommission EDA/VBS und Kollege Hêche zu guter Letzt noch die Geschäfte der Subkommission EDI/UVEK.

Ich überspringe hier die Einführungsvoten zum Funktionieren und zur rechtlichen Grundlage der Geschäftsprüfungskommission. Ich sage nur, wie wichtig die Oberaufsicht in einem Rechtsstaat ist. In einem Rechtsstaat haben auch die Bürgerinnen und Bürger Anspruch darauf, die Arbeit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, im Sinne der Dienstleistung, erklärt zu bekommen. Die GPK hat äusserst weitgehende Aufsichts- und Einsichtsrechte, und diese werden von uns auch entsprechend in Anspruch genommen. Auch das Amtsgeheimnis ist - ausgenommen sind die Geheimhaltungsverpflichteten - keine Barriere für unsere Tätigkeit.

Am 29. Januar letzten Jahres haben wir bei der Beratung des Jahresprogramms gestützt auf die vorgängige Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle folgende Themenbereiche zur Untersuchung ausgeschieden: einerseits die elektronische Auszählung von Stimmen, das E-Counting, andererseits - ganz wichtig - die Auswirkungen der Freihandelsabkommen. Und wir haben auch ein Reservethema definiert, nämlich die Verwendung unterschiedlicher Bevölkerungsszenarien; wir haben vorhin ja bei der Problematik des Bundesamtes für Statistik gesehen, welche Bedeutung das hat. Dieses Reservethema wurde leider nicht bearbeitet, weil die beiden erstgenannten Themen die Arbeitskräfte genügend absorbierten.

Im letzten Jahr wurden verschiedene Untersuchungen aus früheren Jahren abgeschlossen. Zur Untersuchung betreffend die externen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung: Der Bericht stammt vom 24. März 2015, und er stellt fest, dass zwar der Rückgriff der Bundesverwaltung auf externe Mitarbeitende in gewissen Fällen gerechtfertigt und zweckmässig sei, aber in der aktuellen Praxis mehrere Punkte anzupassen seien - das ist noch diplomatisch ausgedrückt. Nachdem der Bundesrat in den meisten beanstandeten Bereichen Anpassungen in Aussicht gestellt hatte, entschied die GPK-SR, vorerst Ruhe zu geben und dann in zwei Jahren eine Nachkontrolle zu machen. Betreffend die Untersuchung der Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der zentralen Verwaltung haben wir ebenfalls teilweise Lücken entdeckt und ein uneinheitliches Vorgehen bemerkt. Wir haben dem Bundesrat bis Anfang dieses Jahres eine Frist eingeräumt, um Stellung nehmen zu können.

Über die Untersuchung betreffend die internationale Kooperation bei der militärischen Ausbildung wird Kollege Janiak berichten.

Last, but not least haben wir uns auch intensiv mit der Inspektion der Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat auseinandergesetzt. Der Bericht vom 15. November 2013 sah sechs Empfehlungen vor, welche der Bundesrat mehrheitlich befolgen wollte. Wir haben dann in der Inspektion im Juni das Geschäft vorderhand abschliessen können und eine Nachkontrolle in zwei Jahren in Aussicht gestellt.

Die Nachkontrollen sind von grösster Bedeutung, weil sie eben dann zeigen, dass wir nicht nur untersuchen, sondern uns auch dafür interessieren, welche Folgen unsere Untersuchungen gehabt haben. So haben wir zahlreiche Nachkontrollen durchgeführt. Ich erwähne nur die wichtigsten: die Inspektion zur Organisation der Bekämpfung der Grippeepidemie, die Steuerung der Sozialversicherung durch den Bundesrat.

Ein Thema, das uns sehr stark beschäftigte, war der Beizug von Experten durch die Bundesverwaltung. Im Rahmen dieser Untersuchung prüfte die GPK-SR insbesondere, welche Lehren aus den beschaffungsrechtlichen Vorfällen im Staatssekretariat für Wirtschaft und im Bundesamt für Strassen im Hinblick auf den Aufbau eines flächendeckenden Beschaffungscontrollings und eines Vertragsmanagements der Bundesverwaltung zu ziehen sind.

Im Weiteren haben wir Abklärungen zu den folgenden Themen beschlossen und zum Teil auch durchgeführt:

In Bezug auf die Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die HSBC Private Bank Suisse AG, welcher Fälle von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei vorgeworfen wurden, haben wir verschiedene Gespräche geführt und Untersuchungshandlungen vorgenommen. An der Sitzung vom 21. Mai des letzten Jahres ist die GPK-SR zum Schluss gekommen, dass aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht kein Handlungsbedarf besteht.

Wir haben Abklärungen zur Überwachung des Medizinproduktemarktes durch Swissmedic vorgenommen. Darüber wird Herr Kollege Hêche berichten. [PAGE 60]

Sodann haben wir Abklärungen zur Personalsituation in der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgenommen: Gewisse Mitarbeitende hatten in der Öffentlichkeit starke Kritik geübt. Wir haben unter anderem mit dem Direktor Gespräche geführt und festgestellt, dass die Empfehlungen, welche er zusammen mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle erlassen hat, umgesetzt worden sind, sodass aufseiten der GPK kein weiterer Handlungsbedarf mehr bestanden hat.

Abklärungen zu den Sicherheitsfragen betreffend die Bundesrichterinnen und Bundesrichter, welche tätlichen Angriffen ausgesetzt waren, sind ebenfalls vorgenommen worden. Nachdem der Rat die Motion Berberat 14.3579 abgelehnt hat, welche verlangt hatte, dass die Strafverfolgung von Delikten gegen Magistratspersonen von Amtes wegen zu eröffnen sei, sind die Abklärungen nicht weiterverfolgt worden.

Wir haben Abklärungen betreffend das umstrittene Open-Source-Projekt von Open Justitia vorgenommen und festgestellt, dass kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht, weil das Bundesgericht von sich aus auf die Fortsetzung des Projektes verzichtet hat, zumindest so lange, wie keine gesetzliche Grundlage dafür besteht.

Dann haben wir Abklärungen betreffend die Aufhebung des Beschwerderechtes in Strafsachen von einfach Geschädigten vorgenommen. Ich will darauf verzichten, das weiter auszuführen. Interessierte können es nachlesen.

Und schliesslich gab es Abklärungen betreffend die veralteten Abhöranlagen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Es ist erfreulich festzustellen, dass sich das neue System technisch offenbar besser in die Landschaft einfügt.

Wir haben insgesamt zwölf Medienmitteilungen verfasst, der Öffentlichkeit acht Berichte zur Verfügung gestellt und einen Brief an den Bundesrat geschickt.

Zum Schluss noch ein Wort zu den Folgen des Insieme-Berichtes, welchen wir ja zusammen mit der anderen Aufsichtskommission, der Finanzkommission, in den Jahren 2013 bis 2015 erstellt haben: Wir haben dann festgestellt, dass auch in der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden Handlungsbedarf gegeben ist und dass die Informationsflüsse neu zu regeln sind. Gestützt auf diese Tatsachen haben wir entsprechende Vorstösse eingereicht. Die Motionen, die der Bundesrat jetzt bearbeitet, sollten dazu führen, dass im Sommer 2016 unseren Aufsichtskommissionen Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet werden.

Schliesslich vielleicht noch die Kritik: Wir haben vieles entdeckt und festgestellt, was nicht funktioniert. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir über eine sehr gute Verwaltung verfügen, die insgesamt sehr gute Arbeit leistet. Dementsprechend hat die Arbeit der GPK Sinn ergeben. Damit die Verwaltung aber ihre Arbeit künftig weiterhin gut erledigen kann, muss sie gestärkt werden.