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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2016-03-02

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Ich rede hier zu den Minderheitsanträgen zum steuerlichen Abzug von energetischen Investitionen in Gebäude.

Das Steuersystem und das Mietrecht im Gebäudebereich funktionieren heute etwa so: Wertvermehrende Investitionen können auf die Mieter überwälzt, aber nicht von den Steuern abgezogen werden. Die Logik dahinter ist, dass die Wertvermehrung zwar von den Mietern bezahlt wird, der vermehrte Wert der Immobilien jedoch im Vermögen der Eigentümer bleibt. Werterhaltende Investitionen dagegen sind nicht auf die Mieter überwälzbar und dafür steuerlich abzugsfähig. Bei den wertvermehrenden Investitionen gibt es eine [PAGE 98] Ausnahme, bei der sowohl die steuerliche Abzugsfähigkeit als auch die Überwälzbarkeit auf die Mieter gegeben sind. Das sind Investitionen, die der energetischen Sanierung dienen. Diese Regelung dient als Anreiz, damit das erhebliche Energiesparpotenzial im Gebäudebereich realisiert wird.

Der Bundesrat hatte ursprünglich Verschärfungen vorgeschlagen, liess diese aber fallen. Er wollte, dass nur noch Investitionen abgezogen werden können, die zur Einhaltung bestimmter energetischer Standards führen, sodass die massiven Steuervergünstigungen tatsächlich zum Ziel führen, für das sie gedacht sind. Die Abzugsmöglichkeiten bei energetischen Sanierungen führen immerhin zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen, Gemeinden von mehreren Hundert Millionen Franken. Es kann ja nicht sein, dass man diese massive Steuersubventionierung nicht mit energetischen Zielen verknüpft.

Die Mitnahmeeffekte sind gemäss Studien schon jetzt sehr hoch. Heute gibt es keine einheitlichen schweizweiten Vorgaben, was als energetische Investition abzugsfähig ist. Die Forderung nach einheitlichen Standards im Gegenzug zu den Steuersubventionen ist bereits ein Kompromiss. Aus Umweltsicht wäre es nämlich deutlich besser, diese Abzugsmöglichkeiten abzuschaffen und die dadurch anfallenden höheren Steuereinnahmen für eine Aufstockung des Förderprogramms zu verwenden. Es kommt hinzu, dass Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm bei der Berechnung des Mietzinses abgezogen werden müssen. Dies garantiert, dass die Vermieter keine Investitionskosten überwälzen können, die durch Subventionen aus dem Gebäudeprogramm gedeckt sind, dass sie also nicht doppelt bezahlt werden. Bei den Steuerabzügen bleibt die Ersparnis aber zu 100 Prozent bei den Vermietern.

Erlauben Sie mir eine Nebenbemerkung: Sie haben verhindert, dass Mietzinse nach einer mit Subventionen aus dem Gebäudeprogramm finanzierten Sanierung darauf überprüft werden, dass diese Subventionen nicht auch noch den Mietern als Kosten überwälzt werden.

Die Mehrheit der Kommission will die Subventionen aus dem Gebäudeprogramm. Zudem wollen Sie Subventionen aus der Abzugsfähigkeit der wertvermehrenden Investitionen in Milliardenhöhe, Abzüge, die Sie nicht einmal an energetische Ziele knüpfen wollen. Damit aber nicht genug: Jetzt wollen Sie auch noch, dass die Steuerabzüge auf vier Jahre verteilt werden können. Das bedeutet nochmals Subventionen von Hunderten von Millionen Franken. Als Sie das in der Kommission beantragt haben, wollten Sie nicht einmal wissen, was das die Gemeinden, Kantone und den Bund so kostet. Und damit noch immer nicht genug: Sie wollen, dass Unterhaltskosten, also auch werterhaltende Investitionen, auch noch über vier Jahre gestreckt werden können. Dreister kann man die hohle Hand gegenüber dem Fiskus gar nicht machen.

Ich übersetze Ihnen das nochmals gerne und fasse zusammen: Die Gebäudesanierungen sollen also erstens durch die CO2-Abgaben und das Gebäudeprogramm, zweitens durch die Mieter via vollständige Überwälzung der Investitionen und drittens mehrfach durch die Steuerzahler via Abzugsfähigkeit der wertvermehrenden Investitionen gestreckt auf vier Jahre, inklusive dieser Streckung für werterhaltende Investitionen, bezahlt werden. Das bedeutet, dass die Immobilieneigentümer wacker Geld dabei verdienen und dass sie obendrein das durch Subventionen vermehrte Immobilienvermögen auch noch in der Tasche haben. Anders gesagt - schade, ist Herr Wasserfallen nicht da -: Sie wollen den Fünfer, das Weggli, das Schoggistängeli und den Verkäufer dazu. Deshalb sagen der Ständerat und der Bundesrat klar Nein zu diesem Unsinn.

Ich betone: Die kantonalen Finanzdirektoren haben sich einstimmig und vehement gegen diese Bestimmung gestellt. Übrigens sind alle, mit einer Ausnahme, Vertreter von rechten Parteien, also von Ihren Parteien, von SVP, FDP und CVP. Die Finanzdirektoren haben einstimmig und vehement dagegen operiert, und zwar sagen sie, dass es nicht angehe, dass Milliarden an Steuerausfällen aufgrund von ausserfiskalischen Zwecken auf sie zukommen sollen.

Ich appelliere wie Ihre bürgerlichen Finanzdirektoren eindringlich an Sie: Verzichten Sie komplett auf diese unnötigen zusätzlichen Subventionen, und setzen Sie auf jene Eigenverantwortung, von der Sie sonst immer gerne reden! Energetische Sanierungen werden gefördert und können voll auf die Mieter überwälzt werden; das genügt dann. Ich bitte hier die vernünftigen Kräfte um etwas Zurückhaltung, Stringenz und Contenance in dieser Sache.

Folgen Sie der Kommissionsminderheit, dem Ständerat und dem Bundesrat sowie den kantonalen Finanzdirektoren!

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