Schilliger Peter · Nationalrat · 2016-03-02
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
In Block 3 geht es bezüglich Differenzbereinigung schwergewichtig um Differenzen in den Bereichen Steuerrecht und Kernenergiegesetz. Es geht mir nun einerseits um die Wirkung im Energiebereich der Gebäude und andererseits um die Auflagen zur Sicherheit der Kernkraftwerke.
Zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und zum Steuerharmonisierungsgesetz: Bei der ersten Beratung dieses Geschäfts hat der Nationalrat mit 144 zu 46 Stimmen entschieden, aktiv zu werden. Meine damalige Minderheit II, welche Steuerabzüge im Bereich des Energiesparens und Umweltschutzes auch ohne die Erreichung eines Mindeststandards ermöglichen wollte, unterlag mit 78 zu 112 Stimmen. Nachdem der Ständerat die Anpassungen der Steuergesetzgebung ganz gestrichen hatte, fügte die Kommission nun die vollen, breiten steuerlichen Abzüge ein.
Ich bitte Sie, die heutige Mehrheit zu unterstützen, dies aus den folgenden Gründen: Heute ist es so, dass ich an meinem Haus ein Fenster ersetzen lassen und die vollen Kosten bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen kann, unabhängig davon, ob die neuen Fenster energetisch gut sind oder nicht. Wenn ich einen alten Heizkessel durch einen neuen Ölheizkessel ersetzen würde, könnte ich das selbst dann ebenfalls als Unterhaltskosten voll abziehen. Solange die jährlichen Unterhaltskosten den abzugsfähigen Betrag nicht überschreiten, können diese von den Steuern abgezogen werden. Oft werden dann die Auftragserteilungen oder die Zahlungsregelungen so terminiert, dass sich die Beträge auf zwei, drei Jahre verteilen und jeweils ganz abgezogen werden können. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt eine rechtskonforme Regelung, welche für Investitionen im Energie- und Umweltschutzbereich die Abzugsfähigkeit über mehrere Jahre hinweg zulässt. Diese steuerliche Abzugsfähigkeit hat nach meiner Beurteilung eine grosse Wirkung, denn es gilt, im bestehenden Gebäudepark eine wesentliche Effizienzverbesserung zu erreichen, eine wesentlich grössere, als sie heute mit Unterstützung des Gebäudeprogramms erzielt wird.
Wichtig zu wissen ist, dass zwei Drittel aller Hausbesitzer Privatpersonen und wiederum zwei Drittel aller Gebäude Ein- oder Zweifamilienhäuser sind. Es geht also um die Mobilisierung der privaten Besitzer von kleinen Immobilien. Wir müssen hier die entsprechenden Anreize setzen. Die Schweizer und Schweizerinnen reagieren nun mal am ehesten, wenn sie etwas von den Steuern abziehen können - das ist eine Tatsache, ob man das nun gut oder schlecht findet.
Zur Frage der Mindeststandards: Bei vielen Gebäuden werden mit dem Einsatz von einem Drittel der erforderlichen Mittel für eine Gesamtsanierung zwei Drittel der Wirkung erzielt. Der erste Teil der einzusetzenden Mittel ist also energetisch am effizientesten. Die unsanierten Gebäude stehen im Zentrum der Energieproblematik. Wir dürfen uns nicht stur an Energiezertifikaten orientieren, sondern müssen dafür sorgen, dass etwas passiert. Derzeit liegt die Sanierungsquote nur bei rund 1 Prozent, der bestehende Gebäudepark wird also kaum saniert. Leisten wir hier doch den richtigen Beitrag! Bezüglich Ständerat gehe ich davon aus, dass man dann einen Kompromiss finden kann und finden muss.
Gemäss meiner Darstellung unterstützt die FDP-Liberale Fraktion im steuerlichen Bereich jeweils die Mehrheit.
Kernenergiegesetz: Die heutige Gesetzes- und Grundsatzregelung sagt aus, dass die Anlagebetreiber mit einer Betriebsbewilligung ständig die Sicherheits-, Sicherungs- und Notfallschutzanforderungen in der vorgesehenen Qualität erfüllen müssen. Die Verantwortung liegt beim Ensi. Der Ständerat hat in seiner Beratung diesen Zustand bewertet und das vom Nationalrat in erster Lesung eingefügte Langzeitbetriebskonzept als unnötig beurteilt. Auch wir unterstützen die Haltung, wonach für die Abschaltung von bestehenden Kernkraftwerken nicht die Betriebsjahre, sondern die Erfüllung der Sicherheitsauflagen entscheidend ist. Die FDP-Liberale Fraktion schliesst sich dieser Beurteilung an und wird dementsprechend im Bereich des Kernenergiegesetzes die Mehrheit unterstützen. Schade ist, dass man über die Rahmenbewilligung nicht mehr diskutieren wird, obwohl hier ein neuer Artikel eingefügt wurde.
Noch zum letzten Punkt, dem Stromversorgungsgesetz: Hier unterstützen wir die Minderheit Grunder; Herr Grunder hat seine Argumente bereits genügend gut dargelegt.