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preparatory:AB 194990

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Im Laufe der Beratungen zur Energiestrategie 2050 wurde in der Kommission schnell einmal bemerkt, es könne doch nicht sein, dass langfristig die Wasserkraft durch den Bund gestützt werde, während gleichzeitig die Kantone bei den Wasserzinsen kein Jota entgegenkämen. Die Kommission war sich schon bei der Erstberatung einig, dass alle Beteiligten einen Beitrag leisten sollten, um die im harten Wettbewerb stehende Wasserkraft zu unterstützen. Und weil die Wasserzinsen einen durchaus signifikanten Teil der Gestehungskosten ausmachen, war man der Meinung, man solle auch dort anpacken. Man hat aber auch gesehen, dass die ganze Geschichte bis ins Jahr 2019 geregelt ist, und wollte jetzt nicht ins laufende Spiel eingreifen.

Was man ursprünglich wollte, war eine Art Opfersymmetrie. Deshalb hat man zwei Punkte festgeschrieben. Erstens: Der Bundesrat wird beauftragt, zügig eine neue Regelung an die Hand zu nehmen, gemeinsam mit den Kantonen und der Energiewirtschaft und unter Berücksichtigung der Resultate dessen, was wir soeben besprochen haben. Zweitens - dies wurde ebenfalls festgelegt und vom Nationalrat gutgeheissen - soll der Bundesrat darauf hinarbeiten, dass für Anlagen, die Investitionsbeiträge gemäss Artikel 30, also Investitionshilfen für die Wasserkraft, erhalten, der Wasserzins für die zusätzliche Produktion für zehn Jahre reduziert oder gänzlich erlassen wird.

Genau diesen Punkt wollte der Ständerat dann aber nicht. Er war der Meinung, man solle, wenn man miteinander redet, dies ergebnisoffen tun und nicht schon von vornherein sagen, dass man dann für zehn Jahre diesen oder jenen Teil der Produktion neu regeln wolle. Deshalb hat der Ständerat bei seiner Beratung diesen zweiten Satz gestrichen.

Mittlerweile hat sich die Erde weitergedreht. Wir wissen, es gibt nicht nur diesen Artikel 30 des Energiegesetzes, der Subventionen spricht, sondern mittlerweile auch Artikel 33a für die bestehende Wasserkraft. Ergo muss sowieso diese ganze Frage in neuem Lichte betrachtet werden. Ergo macht es auch Sinn, dass man diesen zweiten Satz streicht. Die Kommission schliesst sich deshalb einstimmig dem Beschluss des Ständerates an.