preparatory:AB 195029
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Einen Sündenfall haben wir jetzt im Waldgesetz schon begangen, indem Absatzförderungsmassnahmen als Subventionstatbestand eingeführt worden sind; der zweite droht sogleich.
Es geht darum, dass man nur Schweizer Holz verwenden dürfe, wenn der Bund etwas plant oder eine Einrichtung oder einen Betrieb errichten will. Warum? Wenn man in diesem Artikel den entsprechenden Passus liest, sieht man: Schweizer Holz wird in der Fassung der Mehrheit klar definiert. Aber was sollen dann die Worte "soweit geeignet" heissen? Eignet sich Holz im negativen Fall dann nicht als Baumaterial? Eignet es sich nicht, weil es zu teuer ist? Oder weil es ästhetisch nicht brauchbar ist?
Die Kriterien, die festlegen, was "soweit geeignet" heisst, sind überhaupt nicht klar. Sie nehmen damit zwei Dinge in Kauf, die wohl das Gegenteil von dem bewirken, was Sie anstreben wollen. Erstens: Wenn Sie Schweizer Holz vorschreiben, werden die Bundesbauten wahrscheinlich extrem teuer werden. Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet diejenigen, die immer für die Einhaltung des Budgets schauen und fordern, dass öffentliche Bauten möglichst günstig sind und die Staatsquote möglichst tief bleibt, dann vorschreiben, dass Schweizer Holz gebraucht wird, koste es, was es wolle. Zweitens: Wenn wir als Kleinstaat inmitten von Europa vorschreiben, man solle nur Schweizer Holz brauchen, könnten die Franzosen auf die Idee kommen, bei öffentlichen Ausschreibungen nur französisches Holz vorzuschreiben, die Italiener dann nur italienisches Holz usw. Unter dem Strich werden wir dabei verlieren und nicht gewinnen, weil wir in der Schweiz das kleinere Volumen produzieren im Vergleich zu dem, was im Ausland vorhanden ist. Deshalb wird es so sein, dass diese Massnahme wahrscheinlich zum Gegenteil von dem führen wird, was Sie erreichen wollen. Denn wenn das Schweizer Holz zu teuer ist und Sie die Budgets nicht genehmigen, wird halt vermehrt mit Stein, Beton oder was auch immer gebaut anstatt mit Schweizer Holz. Das nehmen Sie mit dieser Regulierung in Kauf.
Es kommen aber noch zwei grosse Fragen dazu, die in der Kommission klipp und klar von der Verwaltung beantwortet worden sind:
1. Die Frage der WTO-Konformität. Auf meine Frage, ob das Ganze WTO-kompatibel sei, lautete die Antwort glasklar - auch verschiedene Rechtsgutachter sagen das deutlich -: Nein, es ist nicht WTO-konform. Weshalb Sie ausgerechnet jetzt wieder in einem Einzelgesetz, im Waldgesetz, eine nicht-WTO-konforme Regelung machen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Wir sehen das klar anders.
2. Die Bilateralen I, das bilaterale Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, werden durch diesen Passus klar geritzt. Das ist Ihnen wahrscheinlich nicht so wichtig, aber für meine Seite darf ich schon davon ausgehen, dass man hinsichtlich der bilateralen Verträge und hinsichtlich dessen, was das öffentliche Beschaffungsrecht angeht, eine saubere Linie fahren wird. Deshalb wird es wahrscheinlich auch so sein, dass der Druck, auch Schweizer Beton oder Stahl aus Schweizer Produktion im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu regulieren, steigen wird. Man schafft also auch ein Präjudiz für andere Materialien und eine Marktabschottung, die alles andere als zielführend ist. Das ist, klassisch gesehen, falsch verstandene Swissness, und diese falsch verstandene Swissness bitte ich Sie abzulehnen.
Aus Gründen der Ratseffizienz verzichte ich auf die Beantwortung von Fragen.