Lexipedia

AB 195125

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-03

Wortprotokoll

Die kurze Diskussion hat jetzt gezeigt, dass es hier eigentlich um eine Güterabwägung geht: Wem schenken wir mehr Gewicht? Ich bitte Sie namens des Bundesrates, der Minderheit und damit dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen.

Die Frage stellt sich ja, das wurde ausgeführt, wann man sich als mehrwertsteuerpflichtig anmeldet. Wir sind der Meinung, dass das grundsätzlich zu Beginn eines Geschäftsjahrs möglich ist. Man schätzt ab, was erfolgt, und soll sich dann anmelden. Das ist der normale Prozess. Es entspricht auch unseren Grundsätzen, dass wir eigentlich in unserer Gesetzgebung keine Rückwirkung kennen. Das hängt mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit zusammen. In dem Moment, wo etwas entschieden wird, soll das Recht gelten. Rückwirkungen sind grundsätzlich problematisch.

In diesem Fall beurteilen wir die Rückwirkung auch als Möglichkeit eines Steuerschlupflochs. Wenn man feststellt, dass man besser gefahren wäre, wenn man sich angemeldet hätte, weil viele Investitionen angefallen sind und man keine Mehrwertsteuer bezahlt hätte, sondern zurückfordern könnte, dann meldet man sich im Nachhinein an. Die anderen Fälle hat Herr Ettlin ausgeführt. Die Gefahr der Rückwirkung zur Steueroptimierung schafft auch ein Ungleichgewicht zu demjenigen, der sich frühzeitig anmeldet und das beurteilt. Ich denke, wir sollten dieses Steuerschlupfloch nicht öffnen. Es gibt Ungerechtigkeiten, die auf allen Seiten entstehen können; das ist immer so, wenn wir in der Gesetzgebung einen Strich ziehen.

Aber ich denke, die Fassung des Bundesrates, des Nationalrates und der Minderheit versucht, diese nachträgliche Steueroptimierung zu verhindern. Die Grundsätze der Rechtssicherheit, d. h., dass es keine Rückwirkung gibt, sollten wir auch in diesem Gesetz berücksichtigen. Wir gehen bei dieser Güterabwägung davon aus, dass die Minderheit Ihrer Kommission den richtigeren Weg wählt.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen.