Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-03-03
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen unterstützen bei Artikel 26 Absatz 5bis die Minderheit.
Ergänzend zu den Ausführungen von Kollega Vogler nochmals einige Präzisierungen: Wenn eine amerikanische Firma Daten von amerikanischen Kunden in der Schweiz aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung auf einem Server speichert, dann gilt das amerikanische Recht. Entsprechend ist es umgekehrt: Wenn Schweizer Daten im Ausland speichern, dann gilt das schweizerische Recht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Zugriff auf die Daten, dass die Zugriffsberechtigungen von der Schweiz aus über Fernwartung definiert werden. Aus wirtschaftlichen Überlegungen wird die Speicherung in der Schweiz sowieso häufig sehr interessant sein. Daten sind im Fluss, hat Kollega Vogler gesagt. Abfragen und Speichervorgänge gehen in der Regel über Server im Ausland, sogar über Kontinente hinweg.
Die Mehrheit geht von einer falschen Vorstellung aus. Sie hat die realitätsfremde Erwartung, dass Bits und Bytes die Schweiz nicht verlassen können. Um das sicherzustellen, müsste eine spezielle Software entwickelt werden, welche den Datentransfer, diese Übermittlung über das Ausland, unterbindet. Wenn wir aber akzeptieren, dass die Datenströme international sind, ist es obsolet vorzuschreiben, wo der Datenspeicher stehen muss; es ist nämlich auch nicht relevant für die Sicherheit der Daten. Hier wird aus falschen Überlegungen Swissness und Heimatschutz betrieben.
Und - Herr Vogler hat schon darauf hingewiesen - es ist nicht konsequent. Für mich sind meine Sozialversicherungsdaten viel sensibler. Dort ist mein Interesse, dass sie nicht in falsche Hände gelangen, weitaus grösser, als es bei meinen Bewegungsdaten und den Daten darüber, wo in der Schweiz ich wann und mit wem telefoniert habe, ist. Wir kennen aber für die Sozialversicherungsdaten keine entsprechende Vorschrift. Wenn wir eine solche Regelung einführen wollten, dann wäre aus unserer Sicht das Büpf der falsche Ort. Wenn schon, dann müsste es im Fernmeldegesetz geregelt werden oder noch besser im Datenschutzgesetz, dort eben umfassend für alle sensiblen Daten.
Deshalb unterstützen wir Grünliberalen den Antrag der Minderheit Vogler. [PAGE 137]