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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-03

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen versichern, Frau Nationalrätin Flückiger, es gab keinen Unmut im Bundesrat bei der Stellungnahme zu diesem Postulat, in keiner Art und Weise; wir haben sehr gerne Stellung dazu genommen. Was Sie vielleicht aus der Stellungnahme des Bundesrates etwas heraushören, ist die Tatsache, dass der Bundesrat zu diesen Fragen schon relativ viele Berichte gemacht hat. Da müssen wir halt jeweils auf die Berichte verweisen. Vielleicht ist das bei Ihnen so angekommen, dass das Unmut sei. Aber es geht eigentlich nur darum, dass wir bei Berichten, die wir schon gemacht haben, nicht Berichte über die Berichte machen möchten, weil wir ja unsere Zeit auch effizient und gut einsetzen wollen. Ich werde auch darauf verzichten, in der mündlichen Stellungnahme nochmals alle Zahlen zu nennen, zumal wir Ihnen in der schriftlichen Stellungnahme bereits ein paar Zahlen genannt haben.

Mit dem Postulat wird gewünscht, dass der Bundesrat Massnahmen vorschlägt, welche die Zuwanderung in die Sozialwerke verhindern. Zuerst einmal: Wenn Sie die Gesamtbilanz der ausländischen Wohnbevölkerung aus dem EU-/Efta-Raum anschauen, dann sehen Sie, dass für die Sozialwerke zum jetzigen Zeitpunkt die Bilanz positiv ausfällt. Das ist einfach so, weil insbesondere auch viele überdurchschnittlich gut qualifizierte Arbeitskräfte in die Schweiz kommen und diese im Schnitt mehr in die Sozialwerke einzahlen, als sie Leistungen beziehen. Es gibt zur Sozialhilfequote von EU-/Efta-Staatsangehörigen auch eine regelmässige Berichterstattung im Rahmen des Arbeitsmarktobservatoriums, in der die verschiedenen Zahlen und Vergleiche - Sozialhilfequote der Gesamtschweiz sowie der EU-/Efta-Staatsangehörigen und der Drittstaatenangehörigen - jährlich aufgezeigt werden. Es ist aber so, ich möchte das nicht in Abrede stellen, dass man in den letzten Jahren auch genau hingeschaut hat und gesehen hat, dass es zum Teil noch Massnahmen braucht; zusätzliche Massnahmen, auch Massnahmen, die man bereits einmal ergriffen hat.

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Zuwanderungsartikels, Artikel 121a der Bundesverfassung, wird der Bundesrat deshalb in seiner Botschaft zur Steuerung der Zuwanderung auch Massnahmen zur Vollzugsverbesserung beim Freizügigkeitsabkommen unterbreiten. Ich darf Ihnen heute verraten, dass diese Botschaft vom Bundesrat schon sehr, sehr bald verabschiedet wird. Im Zentrum dieser Massnahmen steht die Harmonisierung des kantonalen Vollzugs zur Frage, ob Personen, die zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, keine Sozialhilfe erhalten sollen. Wir wollen auch den Verlust des Aufenthaltsrechts bei Arbeitslosigkeit regeln. Zudem soll der Datenaustausch mit den Migrationsbehörden auch für den Bezug der Ergänzungsleistungen eingeführt werden. Damit kann man dann auch das Aufenthaltsrecht von Rentnern besser überprüfen. Sie sehen also, da kommt noch einiges.

Wir haben in Erfüllung des Postulates Amarelle 13.3597 ja ebenfalls einen Bericht erstellt; den kennen Sie sicher. Wir haben dort aufgezeigt, welche Massnahmen der Bundesrat bereits im Jahr 2010 ergriffen hat. Wir haben diese Massnahmen auch evaluiert, und die Analyse hat gezeigt, dass es in den Sozialwerken keine Hinweise auf flächendeckenden Missbrauch gibt.

Zur Frage, ob der Bundesrat bereit sei, das Freizügigkeitsabkommen für die Umsetzung der geforderten Massnahmen neu zu verhandeln, muss ich Sie einfach darauf verweisen, dass der Bundesrat bereits am 7. Juli 2014, also rasch nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative, ein Revisionsbegehren zum Freizügigkeitsabkommen gestellt hat. Sie wissen, dass dieses Revisionsbegehren bereits am 25. Juli 2014 von der EU abgelehnt wurde. Sie wissen ja: Für Neuverhandlungen braucht es immer zwei. Es braucht nicht nur beim Tango zwei, das ist auch beim Freizügigkeitsabkommen so. Sie wissen aber auch, dass wir mit der EU in Konsultationen stehen, um eine einvernehmliche Lösung für die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 121a zu finden. Wir werden in diesem Rahmen sicher auch die Vollzugsverbesserungen anschauen, die wir wünschen.

Aber noch einmal: Wir haben bereits Massnahmen ergriffen, wir haben sie bereits evaluiert, es sind zusätzliche Massnahmen in Umsetzung. Das ist eigentlich der Grund, weshalb wir der Meinung sind, dass es jetzt nicht noch einmal einen Bericht braucht, einfach damit Sie noch einen Bericht erhalten würden. Wir wollen nicht die Verwaltung beschäftigen, wir wollen handeln, wir wollen arbeiten. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat zusammen mit der Verwaltung und mit den Kantonen hier seine Arbeit macht.

Besten Dank für die Ablehnung dieses Postulates.